Nationalratskommission will Bauernhäuser zum Wohnen umnutzen
Bauernhäuser und an Wohnhäuser angebaute Ökonomiegebäude sollen zum Wohnen umgenutzt werden können. Die zuständige Nationalratskommission hat entschieden, dies im Raumplanungsgesetz zu verankern.
Quelle: Simon Koopman, CC BY-SA 2.0 , Wikimedia Commons
Bauernhaus im Entlebuch. (Symbolbild)
Voraussetzung für eine solche Umnutzung ist, dass das Gebäude altrechtlich erstellt worden und genügend erschlossen ist. Werden Bauernhäuser freiwillig abgebrochen, soll die bereits vorhandene Wohnfläche wieder erstellt werden dürfen.
Stichentscheid des Präsidenten
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) entschied dies mit 12 zu 12 Stimmen und dem Stichentscheid von Präsident Jacques Bourgeois (FDP/FR). Das teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit. Bourgeois war von 2002 bis Ende März 2020 Direktor des Schweizer Bauernverbandes.
Die Mehrheit will so Gebäude ausserhalb von Bauzonen besser nutzen ohne zusätzliche Flächen zu beanspruchen. Die Minderheit möchte die Erweiterung der Wohnnutzung von Bauernhäusern nicht zulassen. Eine solche widerspreche dem Trennungsgrundsatz, machte sie geltend.
Abbruchprämie für ungenutzte Gebäude
Die Urek-N nahm die Detailberatung der Revision des Raumplanungsgesetzes auf, die ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative werden soll. Herzstück der Vorlage ist ein Stabilisierungsziel für Gebiete ausserhalb von Bauzonen. Mit dieser Stossrichtung ist die Urek-N grundsätzlich einverstanden.
Nicht mehr genutzte Gebäude und Anlagen ausserhalb der Bauzonen sollen nicht in der Landschaft stehen bleiben. Deshalb will der Ständerat unter anderem eine Abbruchprämie für nicht mehr genutzte Gebäude und Anlagen einführen. Die Urek-N will die Bedingungen für diese Prämie verschärfen. Sie will sie nur bezahlen, wenn das Gebäude oder die Anlagen rechtmässig erstellt worden sind und nicht ersetzt werden.
Kosten würde die Prämie die Kantone jährlich 21 bis 66 Millionen Franken – wenn 1000 bis 2000 Bauten abgebrochen werden und die Prämie 20'000 bis 30'000 Franken beträgt, wie im Ständerat vorgerechnet wurde. Der Bund soll Beiträge leisten können. Mit dieser Finanzierung erklärte sich die Urek-N einverstanden.
Weniger Spielraum für Entwicklung
Geht es um wirtschaftliche Entwicklungen ausserhalb der Baugebiete, will die Mehrheit der Urek-N den Kantonen weniger Spielraum geben als der Ständerat. Sie will diese Entwicklungen nur in Berggebieten zulassen, während der Ständerat dieses Instrument allen Kantonen in die Hand geben will.
Lockern will die Kommissionsmehrheit die Auflagen für energetische Sanierungen: In bestimmten, ästhetisch wenig empfindlichen Typen von Bauzonen soll das kantonale Recht solche Sanierungen künftig ohne Baubewilligung ermöglichen können. (sda/pb)