Nationalrat will Übertragung von Grundstücken neu regeln
Der Nationalrat will die Praxis bei der Übertragung von Grundstücken ändern. Heute ist der Grundstückverkauf steuerfrei, das Erstellen von Neubauten für Dritte unterliegt hingegen der Mehrwertsteuer.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung qualifiziere die eigentlich steuerfreie Übertragung von Grundstücken bei einer grossen Zahl von neuen Bauten aber als steuerbare Werkverträge, sagte Motionärin Petra Gössi (FDP/SZ) am Dienstag im Nationalrat. Damit führe sie den baugewerblichen Eigenverbrauch wieder ein, der bei der Mehrwertsteuerrevision abgeschafft worden sei.
Nach der geltenden Regelung wird für die Abgrenzung zwischen dem steuerbaren und dem steuerbefreiten Grundstückverkauf auf den Zeitpunkt des Baubeginns abgestellt. Der Vorstoss will auf den Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Gefahren abstellen. Der Nationalrat schloss sich dieser Forderung mit 103 zu 82 Stimmen bei 1 Enthaltung an.
Widmer-Schlumpf: "Sehr willkürlich"
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf warnte vergeblich vor den Folgen des Vorstosses. Mit diesem könnten die Vertragsparteien in Zukunft frei darüber entscheiden, ob die Veräusserung eines Neubaus inklusive Grundstück von der Steuer ausgenommen oder steuerbar wäre. Dies, weil der Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Gefahr immer "sehr willkürlich" sei.
In seiner Antwort auf den Vorstoss hatte der Bundesrat geschrieben, die Abgrenzung würde in erster Linie der Steueroptimierung dienen und zu Steuerausfällen von jährlich maximal 140 Millionen Franken führen. (sda/aes)