12:38 BAUBRANCHE

Schweizer Unternehmen bekommen bessere Karten bei Beschaffungen

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Der Nationalrat hat die Totalrevision des Beschaffungsrechts beschlossen. Nebst dem Preis sollen künftig unter anderem auch Qualität, Lieferbedingungen, technischer Wert, oder Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Auch der Schweizerische Baumeisterverband begrüsst die Revision.

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Die Totalrevision Beschaffungsrechts ist nötig wegen einer Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Gleichzeitig wird das Beschaffungsrecht von Bund und Kantonen angeglichen. Die Regelung hat grosse Bedeutung: Das jährliche Einkaufsvolumen wird auf über 40 Milliarden Franken geschätzt.

Wo es um viel Geld gehe, drohten Korruption und Wettbewerbseinschränkungen, sagte GLP-Sprecherin Kathrin Bertschy (BE). Umso wichtiger seien transparente und faire Regeln. Für Fairness und Transparenz sollen klare und einheitliche Ausschreibungs- und Zuschlagskriterien sorgen. Der Rechtsschutz wird mit der Revision etwas ausgebaut, die Ausstandsregeln werden präzisiert.

Die Vorschläge des Bundesrats gingen dem Nationalrat aber nicht weit genug. Er zog die Schraube weiter an mit dem Ziel, gleich lange Spiesse für in- und ausländische Anbieter zu schaffen. So können Auftraggeber zusätzliche Anforderungen stellen, die der Anbieter im Ausland erfüllen muss. Damit will der Nationalrat verhindern, dass ein Schweizer Anbieter chancenlos ist, weil er sich ans Schweizer Gesetz hält.

Stunde der Heimatschützer

Strenge Vergabekriterien waren ohnehin hoch im Kurs. Der Nationalrat beschloss mit 102 zu 83 Stimmen, dass das Preisniveau im Land des Anbieters berücksichtigt werden muss. Die Befürworter gaben zu, dass das mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz kaum zu vereinbaren ist. Unbeantwortet blieben die Fragen, welcher Index angewendet werden soll und wie mit Subunternehmern oder Zulieferern im Ausland umzugehen sei.

Andere Anpassungen waren weniger umstritten: Nach dem Willen des Nationalrats müssen neben dem Preis auch Qualität, Lieferbedingungen, technischer Wert, Kreativität oder Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Das vorteilhafteste Angebot soll nicht allein aufgrund des Preises, sondern anhand aller Kriterien ermittelt werden.

Anpassungen bei Bauaufträgen

Nachgebessert hat der Nationalrat auch bei der Sprache der Ausschreibungen: Bei Bauaufträgen müssen Ausschreibungen mindestens in der Amtssprache am Standort verfasst werden. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sind zwei Amtssprachen nötig. Eingaben sind in allen Amtssprachen zulässig.

Um Dumping-Angebote zu verhindern, muss bei ungewöhnlich niedrigen Offerten geklärt werden, ob die Teilnahmebedingungen eingehalten worden sind. Die Anbieter können verpflichtet werden, Leistung und Preis in separaten Couverts einzureichen, so dass die Qualität des Angebots unbefangen geprüft werden kann. Der Nationalrat will auch Organisationen der Arbeitsintegration vom Gesetz ausnehmen. Schutzgebühren werden verboten.

SBV begrüsst beschlossene Revision

Der Schweizerische Baumeisterverband SBV begrüsst die vom Nationalrat beschlossene Revision des öffentlichen Beschaffungswesens. Neu würden neben dem Preis endlich auch Qualität und Nachhaltigkeit Eingang in das öffentliche Beschaffungswesen finden, schreibt der Verband in einer Mitteilung. Die Parlamentarier würden damit die Einsicht teilen, dass das billigste oftmals nicht das beste Angebot darstelle.

Der Ausgang der Revision vom BöB sei gerade für die Bauwirtschaft von hoher Wichtigkeit, da die Hälfte aller öffentlichen Beschaffungen mit rund 20 Milliarden Franken jährlich ins Bauwesen fliessen würden. Diese Gelder können laut dem SBV mit der jetzigen Revision differenzierter und besser in die vorteilhaftesten Angebote investiert werden. Die negative Spirale von einzig preisorientierten, aber häufig ungenügenden Dumpingangeboten würde so durchbrochen.

Die Revision ermögliche auch die lang ersehnte Harmonisierung der Beschaffungsordnungen zwischen Bund und Kantonen. Dies eröffne willkommene Chancen zum Abbau von unsinnigen und unnötigen Regulierungskosten durch eine Vielzahl von kantonalen Vergabeordnungen, schreibt der SBV weiter.(sda/ots/pb)

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