Mietzinsreduktionen in Sicht
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den Referenzzinssatz für Mieten um 0,25 Prozent auf 2,25 Prozent gesenkt. Diese durch die historisch tiefen Zinssätze bedingte Entwicklung läuft auf eine Mietzins-Senkung hinaus.
Der neue Zinssatz gilt ab 2. Juli. Aus diesem resultiert der Anspruch auf eine Mietzins-Reduktion von 2,91 Prozent.Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinsatz der Hypothekarforderungen. Der Referenzzinssatz wird in Viertelprozenten publiziert und entsprechend den kaufmännischen Rundungsregeln auf- oder abgerundet. Der Durchschnittszinsatz Ende März betrug noch 2,39%. Nach einem Rückgang um 0,4% auf 2,35% beträgt der neue (abgerundete) Referenzzinsatz nun 2,25% und daraus resultierend einen Senkungsanspruch von 2,91%.
Zudem können weitere Senkungsansprüche geltend gemacht werden, die sich auf in früheren Perioden nicht weitergegebene Mietzins-Senkungen stützen. Auf Vermieterseite können Kostenänderungen im Liegenschaftsunterhalt oder 40% der Teuerung angerechnet werden.
Die nächste Referenzzinssatz-Publikation erfolgt am 3. September 2012. (mai/mgt)