Mietwesen: Schlichtungsverfahren leicht angestiegen
Die Schlichtungsverfahren im Mietwesen sind nur leicht angestiegen: Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 gab es in der zweiten Jahreshälfte 2019 total elf neue Schlichtungsverfahren mehr. Während einzelne Kantone signifikante Anstiege zu verzeichnen hatten, gab es andere Kantone mit ausgeprägten Rückgängen. Dies teilt das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) mit.
Insgesamt sind 12'877 Schlichtungsverfahren eingeleitet worden. Im zweiten Semester 2019 wurden 13'259 Fälle erledigt.
Im zweiten Halbjahr sind insgesamt 19'038 Verfahren behandelt worden. Eine Einigung zwischen den Parteien konnte durch Vergleich, Klageanerkennung oder Klagerückzug in 6‘933 Fällen erzielt werden. Dies entspricht einem Anteil von 52,3 Prozent der erledigten Verfahren. Bei 14,8 Prozent der Verfahren – oder vielmehr in 1'960 Fällen – ist es zu keiner Einigung gekommen, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte.
In der Berichtsperiode wurden zudem 543 Urteilsvorschläge von den Parteien angenommen. Der Anteil an den erledigten Fällen beläuft sich auf 4,1 Prozent. Demgegenüber wurden 231 Urteilsvorschläge abgelehnt, was ebenfalls zur Erteilung einer Klagebewilligung führte und 1,7 Prozent der erledigten Fälle entsprach.
In 58 vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2‘000 Franken und damit 0,4 Prozent der erledigten Fälle wurde ein Entscheid getroffen.
3‘534 Fälle wurden anderweitig durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt. Der Anteil an den erledigten Fällen beträgt 26,7 Prozent. (mgt/mai)