Mieten: Referenzzinssatz sinkt auf rekordtiefe 1,5 Prozent
Mieter in der Schweiz können mit einer Senkung der Mietzinsen rechnen: Der Referenzzinssatz für Mieten sinkt erstmals seit Juni 2015 um 0,25 Prozentpunkte. Neu beträgt der Zinssatz rekordtiefe 1,5 Prozent.
Dies teilte das Bundesamt für Wohnungswesen am Donnerstagmorgen mit. Es ist das erste Mal seit Juni 2015, dass der Referenzzinssatz sinkt. Der Rückgang war angesichts der Zinsentwicklung erwartet worden. Bereits im März hatte nur wenig für eine Senkung gefehlt. Der neue Referenzzinssatz gilt ab Morgen, Freitag.
Wegen der Senkung ergibt sich für Mieter im Grundsatz, dass sie eine Reduktion der Mieten um 2,91 Prozent verlangen können. Im Einzelfall hängt die Anpassung davon ab, wann die letzte Mietzinsreduktion vorgenommen wurde. Grundsätzlich können weitere Senkungs- und Erhöhungsansprüche geltend gemacht werden. Diese betreffen auf Seiten der Mieter vorherige, nicht weitergegebene Reduktionen des Referenzzinssatzes. Vermieter hingegen können höhere Unterhaltskosten geltend machen oder 40 Prozent der Jahresteuerung anrechnen.
Zinssatz im Sinkflug
Für die Mietzinsgestaltung wird in der Schweiz seit dem 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt, der sich in Schritten von einem Viertelprozent verändern kann. Dieser ersetzte den in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.
Seit der Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er immer weiter. Seit Juni 2015 galt der Referenzzinssatz von 1,75 Prozent.
Schweizerische Mieterverband (SMV) pocht auf Senkung der Mieten
Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) hat die Senkung des Referenzzinssatzes für Mieten auf ein Rekordtief von 1,5 Prozent als historisch bezeichnet. Der Verband ruft die Vermieterseite zum wiederholten Mal auf, die erneute Senkung in Form einer Mietzinsreduktion an die Mieter weiterzugeben.
Ein Grossteil der Mieterhaushalte hätte jetzt eine Mietzinssenkung zu Gute, sagten am Donnerstag Vertreter des SMV vor Medien in Bern. Würden die Vermieter die Mieten nicht von sich aus senken, müsse von Mieterseite aus eine Senkung eingefordert werden.
Obwohl der Referenzzinssatz seit seiner Einführung stetig gesunken sei, seien die Mietzinse in der Schweiz seit 2009 um 2,5 Milliarden Franken angestiegen, kritisierte der Verband.
Mieter hätten von den Tiefstzinsen der letzten Jahre kaum profitiert, müssten die Zinsentwicklung aber gleichzeitig in Form von schlechteren Pensionskassenleistungen oder Nullzinsen auf den Ersparnissen mitbezahlen. Bei einer Mietreduktion würden Mieterhaushalten rasch mehrere hundert Franken pro Jahr zur Verfügung stehen, etwa für Konsum oder Altersvorsorge, ruft der Verband in Erinnerung.
Vermieter müssen eine Senkung des Referenzzinssatzes jedoch nicht automatisch an die Mieter weitergeben. Sie können höhere Unterhaltskosten sowie Wert steigernde Investitionen geltend machen oder 40 Prozent der Jahresteuerung anrechnen. (sda)