Mehrwertabgabe für umgezontes Land
Um die Zersiedelung der Landschaft einzudämmen, will der Thurgau eine Mehrwert-Abgabe für umgezontes Land einführen. Dies hat das Kantonsparlament nach mehrstündigen Diskussionen entschieden.
Mit dieser Abgabe soll ein Teil des Gewinns abgeschöpft werden, der für Landeigentümer entsteht, wenn ihr Grundstück zu Bauland wird. Die Abgabe ist zweckgebunden: Das Geld fliesst in einen Fonds, mit dem raumplanerische Massnahmen gefördert werden, wie der öffentliche Verkehr. In erster Linie soll der Fonds aber der Rückerstattung von Mehrwertabgaben bei Auszonungen dienen.
Für die Abgabe waren Grüne, Sozialdemokraten, CVP und einzelne SVP-Vertreter: Die Mehrwertabgabe sei raumplanerisch sinnvoll. Dass der Nationalrat diese ablehne, habe für den Thurgau keine Bedeutung. Auch Baudirektor Jakob Stark stellte sich hinter die umstrittene Abgabe: „Für die Baudirektorenkonferenz ist die Mehrwertabgabe ein wirksames Mittel gegen die fortschreitende Zersiedelung in der Schweiz.“ Gegen die neue Abgabe waren die FDP und Teile der SVP. Die Mehrwertabgabe sei ein faules Ei. Sie diene nicht der Raumplanung, sondern sei eine neue Steuer, hiess es auf der Seite der Gegner. Mit der Abgabe wolle man Leute melken, die - quasi über Nacht - zu viel Geld gekommen seien, weil ihr Land umgezont wurde. Bereits bei der ersten Lesung hatte die FDP angedroht, sie werde das Referendum gegen die Mehrwertabgabe ergreifen.
Hochhäuser und Parkplätze
Das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) wurde in zweiter Lesung durchberaten. Erneut zu Diskussionen kam es wegen der Parkplatzbewirtschaftung. Bereits bei der ersten Lesung hatte der Rat beschlossen, dass Parkplätze bei Einkaufzentren, Freizeitanlagen und Firmen mit mehr als 100 Plätzen bewirtschaftet werden müssen. Eine Parkplatzbewirtschaftung sei gewerbefeindlich, argumentierten die Gegner und wollten den entsprechenden Paragrafen streichen. Schliesslich stimmte eine äusserst knappe Mehrheit (51 zu 50 Stimmen) für die Parkplatzbewirtschaftung.
Das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) soll jenes von 1995 ablösen und der Entwicklung Rechnung tragen. Dazu gehört die Vorschrift, dass „verkehrsintensive Anlagen“, wie beispielsweise Einkaufszentren, mit öffentlichem Verkehr erschlossen werden müssen. Laut dem neuen Gesetz können im Thurgau auch Hochhäuser gebaut werden. (sda)