Mehr Wohnqualität beim Flughafen?
Mit der revidierten Verordnung zum Zürcher Fluglärmindex (ZFI) will der Kanton neu Schallschutzmassnahmen an bestehenden Wohnbauten fördern, die wegen des Flughafenbetriebs von einer Lärmbelastung über dem Immissionsgrenzwert betroffen sind. Seit Monatsbeginn sind die überarbeiteten Regeln in Kraft.
Die ZFI-Verordnung umfasst Fördermassnahmen im Bereich der Wohnqualität in der Flughafenregion innerhalb einer bereits definierten Linie. Diese beinhaltet nicht nur Gebiete mit bestehender, sondern auch solche mit einer in Zukunft möglichen Fluglärmbelastung über dem Immissionsgrenzwert. Zudem sieht die Verordnung vor, dass raumplanerische Massnahmen auf regionaler sowie kommunaler Ebene finanziell gefördert werden und Hauseigentümern unterstützt werden, die ihre Wohnimmobilien erneuern oder ersetzen wollen.
Die Verordnung umfasst ausserdem Zusatzinvestitionen für einen hochwertigen Schallschutz in erneuerten oder ersetzten Wohnbauten. Dabei geht es um einen passiven Schallschutz der Gebäudehülle, insbesondere Fenster nach der SIA-Norm 181 und die Einrichtung von Komfortlüftungen mit Zu- und Abluft sowie Wärmerückgewinnung.
Gesuche voraussichtlich erst im Sommer behandelt
Wie die Volkswirtschaftsdirektion mitteilt, sollten die Massnahmen, die auf die Hauseigentümerberatung und die Subventionierung von Projekten abzielen, mit bereits bestehenden Schallschutz- und Energie-Sparprogrammen koordiniert werden. Diese Abstimmung sei mit einigem Aufwand verbunden und habe zur Folge, dass Gesuche um Fördermassnahmen voraussichtlich erst im Sommer behandelt werden könnten. - Gesuche von Gemeinden um Beiträge an die Raumplanung können dagegen ab sofort gestellt werden. (mai/mgt)