Mehr Risiko – mehr Juristenfutter
Die Schwelle für eine Rente soll bei der Revision des Unfallversicherungsgesetzes von 10 auf 20 Prozent Invalidität erhöht werden. Damit sinken die Versicherungsleistungen deutlich und Rechtsstreitigkeiten zur Frage der Haftung des Arbeitgebers nach einem Arbeitsunfall werden häufiger.