Mehr Lohn für Holzbaubranche
Nächstes Jahr soll ein revidierter Gesamtarbeitsvertrag Holzbau in Kraft treten. Darin enthalten sind eine generelle Erhöhung der Mindestlöhne um ein Prozent sowie weitere Vorteile für Arbeitnehmer.
Im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Holzbau soll es ab 2018 einige Änderungen geben. Die Sozialpartner Holzbau Schweiz, Syna, Unia, Baukader Schweiz und Kaufmännischer Verband Schweiz haben entsprechende Vereinbarungen getroffen und verabschiedet, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Allgemeinverbindlicherklärung sei beim Bundesrat beantragt.
So steigen die Mindestlöhne „als Signal der Leistungsanerkennung“ generell um ein Prozent. Ausserdem steigen aufgrund der Stufenanstiege in den Mindestlohntabellen des GAV in den ersten zehn Erfahrungsjahren die Löhne im Holzbaugewerbe durchschnittlich um 1,8 bis 2,8 Prozent. In diesen Tabellen würden vor allem die Berufserfahrung in der Funktion, die individuellen Fort- und Weiterbildungen und die verschiedenen Anstellungsfunktionen berücksichtigt. „Vom Stufenanstieg in den ersten zehn Erfahrungsjahren sind zirka 70 Prozent der Mitarbeitenden direkt betroffen“, heisst es im Communiqué.
Neu in den GAV aufgenommen werden des Weiteren ein Techniker-Praktikum sowie ein Artikel zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ausserdem werden laut Mitteilung die Kurzabsenzen bei Heirat und Vaterschaftsurlaub um einen Tag erhöht sowie die Entschädigung für Vorbereitungszeiten von Kader in der Polierlösung angepasst. Auch eine höhere Flexibilität beim Zeitpunkt der Auszahlung von Gleitstunden wird neu ermöglicht. Zudem wurde die Funktion der Holzbau-Ingenieure aus dem persönlichen Geltungsbereich ausgenommen. (pd/mt)