Mehr Geld für grünen Strom
Das Parlament hat in der Schlussabstimmung eine Revision des Energiegesetzes gutgeheissen, die eine Aufstockung der finanziellen Mittel für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für grünen Strom sowie eine Anhebung des Wasserzinses vorsieht.
Zur Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien und der weiteren Fördermassnahmen des Energiegesetzes wird seit dem 1. Januar 2009 auf jede verbrauchte Kilowattstunde ein Zuschlag erhoben. Dieser war bisher gemäss Energiegesetz (Artikel 15b Absatz 4) auf maximal 0,6 Rappen begrenzt.
In der Schlussabstimmung zur Revision des Energiegesetzes genehmigte das Parlament nun eine Erhöhung dieses maximalen Zuschlags auf 0,9 Rappen ab 2013. Ab dann stehen damit rund 500 Millionen Franken (bisher rund 265 Millionen Franken) für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung. Das revidierte Gesetz kann per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt werden.
Seit Mai 2008 sind so viele Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eingegangen, dass der Gesamt-Kostendeckel der KEV bereits am 1. Februar 2009 erreicht war. Seither mussten und müssen sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanlagen aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse auf unbestimmte Zeit auf eine Warteliste gesetzt werden. Durch die Anhebung des maximalen Zuschlags auf 0,9 Rappen erhöht sich ab 2013 der Gesamt-Kostendeckel. Bereits ab Mitte 2011 können wieder positive Bescheide ausgestellt und damit die Warteliste abgebaut werden. Dies ist möglich, da zwischen dem Zeitpunkt des positiven Bescheids und der Inbetriebnahme einer Anlage mehrere Jahre liegen (für Projektierung und Bau). Die zusätzlichen Mittel werden also frühestens ab 2013 gebraucht, wenn sie gemäss revidiertem Gesetz auch zur Verfügung stehen. (mgt)