Mehr Arbeit für Schlichtungsbehörden
Im ersten Halbjahr 2012 wurden in den paritätischen Schlichtungsbehörden 15‘974 Schlichtungsverfahren eingeleitet. Das sind 3‘565 Neueingänge oder 28,7% mehr als im zweiten Semester 2011. Dies geht aus einer Erhebung des Bundesamtes für das Wohnungswesen (BWO) hervor.
Zusammen mit den 5‘913 hängigen Verfahren aus 2011 waren insgesamt 21‘887 Verfahren zu behandeln. Von diesen wurden im ersten Halbjahr 2012 immerhin 13'805 Fälle erledigt und gut 8000 Fälle waren Mitte 2012 noch in Bearbeitung.
48,6 Prozent oder 6710 der erledigten Verfahren führten zu einer Einigung zwischen den Parteien in Form eines Vergleiches, einer Klageanerkennung oder eines Klagerückzuges. In 13,4 Prozent, oder 1‘856 Verfahren kam keine Einigung zu Stande, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte. Und in 3,9 Prozent oder 541 aller Fälle wurden Urteilsvorschläge von den Parteien akzeptiert und 3,3 Prozent oder 461 Urteilsvorschläge wurden abgelehnt und führten zur Erteilung von Klagebewilligungen.
In 72 vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2‘000 Franken wurde ein Entscheid getroffen. Immerhin 30,2 Prozent oder 4‘165 aller Fälle wurden anderweitig erledigt. Stichworte dazu sind Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht. (mai/mgt)
Die Schlichtungsbehörden ...
... in den Kantonen sind in Miet- und Pachtangelegenheiten zuständig für die Schlichtungsverfahren, die in Streitfällen eine Einigung zwischen den Parteien herbeiführen sollen. Daneben erfüllen sie Beratungsaufgaben. Mieter- sowie Vermieterschaft sind in diesen Behörden paritätisch vertreten, unter dem Vorsitz einer unabhängigen Person.(mgt)