Luzerner stimmen über Hochhausstandorte ab
Der städtische Raum in der Stadt Luzern ist knapp und künftige Hochhausstandorte sind teils sehr umstritten. Mit der neuen städtischen Bau- und Zonenordnung (BZO) soll Klarheit geschaffen werden. Ob sie in Kraft tritt, entscheiden die Stimmberechtigten am 9. Juni. - Ebenfalls abgestimmt wird über die Zwischennutzungs-Initiative.
Grundsätzlich ist die BZO, die eine Siedlungsentwicklung durch Verdichtung vorsieht, nicht umstritten. Sie umfasst allerdings nur den alten Teil der Stadt; das Quartier Littau wurde ausgeklammert, weil dort eine BZO erst vor vier Jahren in Kraft gesetzt worden war.
Fundamentale Meinungsunterschiede gab es im Stadtparlament nur zu zwei Themen, zur Tourismuszone und zu den Hochhäusern. Die Tourismuszone soll verhindern, dass Hotelzimmer an bester Lage zu Luxusappartements umgebaut werden. Darum wird die nicht-touristische Nutzung in Traditionshotels an bester Lage auf 20 Prozent beschränkt. Während Kritiker von einem planwirtschaftlichen Eingriff sprechen, der diese Häuser gegenüber anderen Hotels benachteiligt, weisen die Befürworter darauf hin, dass diese Anlagen erhalten bleiben müssten, weil sie für das Ortsbild und den Tourismus wichtig sind.
Möglicher 45-Meter-Turm besorgt Anwohner
Die BZO sieht vier Standorte für Hochhäuser vor. Umstritten ist der Standort im Steghof, am Ende eines Gleisfeldes soll hier ein 45 Meter hohes Gebäude einen Entwicklungsschwerpunkt setzen. Allerdings weht einem solchen Turm ein eisiger Wind entgegen, die Anwohner wehren sich gegen derlei Pläne. Der andere umstrittene Standort befindet sich bei der Seeburg, am See zwischen Verkehrshaus und Meggen. Hier soll ein bis zu 40 Meter hohes Gebäude ermöglicht werden, dass allerdings dort in einer schützenswerten Landschaft zu stehen käme. – Die anderen beiden, wenig umstrittenen Standorte befinden sich am Pilatus- bzw. am Bundesplatz, ihre Höhe wurde auf 35 Meter limitiert.
Um die Gefahr zu mindern, dass die BZO wegen der Hochhäuser scheitert, kann über die Standorte Steghof und Seeburg separat abgestimmt werden. Zum Vergleich: die beiden neuen Hochhäuser auf der Luzerner Allmend sind rund doppelt so hoch.
Meldepflicht für leerstehende Räume
Die Stimmberechtigten können zudem über den Umgang mit leerstehenden Gebäuden entscheiden. Die Initiative „Zwischennutzung statt Baulücke“ der Juso verlangt, dass leerstehende Gebäude und Räume für Zwischennutzungen zur Verfügung gestellt werden müssen, und zwar zu Verwaltungskosten. Die Initiative sieht dabei eine Meldepflicht für leer stehende Gebäude vor. Diese ist auch der Grund, dessentwegen Stadtregierung und -parlament die Initiative ablehnen. Die Stadt ist aber bereit, eine Vermittlerrolle zu übernehmen und allenfalls eigene Objekte zur Verfügung zu stellen. (mai/sda)