Luzerner Richtplan zeigt Gebiete für Windkraftwerke auf
Der Luzerner Regierungsrat hat im Richtplan die für die Windenergienutzung geeigneten Gebiete festgelegt. Sein Ziel ist es, dass 2050 bis zu 60 Windenergieanlagen in Betrieb sind und Strom für einen Viertel der Haushaltungen produzieren.
Quelle: Roland Zumbuehl - Own work wikimedia CC BY-SA 4.0
Windrad in Entlebuch (LU). (Symbolbild)
Der Regierungsrat hat den Richtplan entsprechend ergänzt. Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich im Oktober behandeln. Die Richtplananpassung muss vom Bundesrat genehmigt werden.
Im Richtplan wurden 22 für die Windenergienutzung geeignete Gebiete festgelegt sowie in diesen 15 bestehende und bereits konkret geplante Standorte. Die Gebiete und Standorte basierten auf dem kantonalen Windenergiekonzept 2020, teilte die Staatskanzlei am Montag mit.
Die festgelegten Gebiete seien zur Windenergienutzung geeignete, räumlich zusammenhängende und relativ ausgedehnte Flächen, erklärte der Regierungsrat. In ihnen könnten Windräder ab einer Gesamthöhe von 30 Meter natur- und landschaftsschonend realisiert werden.
Luzern für Windnutzung nicht geeignet
Die Windenergiegebiete liegen im Norden und Westen des Kantons, so in Hitzkirch, Beromünster und nördlich von Sursee, in Buttisholz und Ruswil, in Reiden und Altishofen, in Zell und Willisau, im Napfgebiet, in Entlebuch, Marbach und Schwarzenberg. Luzern und seine Agglomeration ist demnach für die Windenergiegewinnung nicht geeignet.
Der Kanton hat sich das Ziel gesetzt, dass bis 2050 jährlich 250 Gigawattstunden Strom pro Jahr mit der Nutzung der Windenergie produziert werden. Dies entspreche je nach Grösse 30 bis 60 Anlagen, teilte der Regierungsrat mit. Sie könnten einen Viertel des Stroms erzeugen, den die Luzerner Haushalte pro Jahr verbrauchten.
Der Kanton zieht dabei die Errichtung von Windparks Einzelanlagen vor, wie aus dem Richtplan weiter hervorgeht. Angestrebt wird auch, dass bestehende Anlagen erhalten und deren Produktionskapazitäten erhöht werden. Das Windpotential solle bestmöglichst bei den kleinstmöglichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt genutzt werden.
163 Stellungnahmen eingegangen
Dass der Kanton stark auf die Windenergie setzt, liegt daran, dass diese im Winter mehr Strom produziert als im Sommer. Sie habe das Potential, die Stromlücke im Winter zu schliessen, heisst es in der Mitteilung.
Mit der Festlegung der Windenergiegebiete im Richtplan können konkrete Projekte lanciert werden. Um den Ausbau zu forcieren, will der Regierungsrat das Verfahren beschleunigen. Er hat dazu die Schaffung eines kantonalen Plangenehmigungsverfahrens in die Vernehmlassung gegeben.
Die Teilrevision des Richtplans war im Dezember 2022 und Januar 2023 öffentlich aufgelegen. Es gingen 163 Stellungnahmen mit rund 1000 Bemerkungen und Anträgen ein. Die Mehrheit habe grundsätzlich die Nutzung des Windenergiepotentials befürwortet. (sda/pb)
Windgebiete
Der Luzerner Regierungsrat hat im Richtplan folgende Windenergiegebiete festgelegt:
- Hitzkirch, Hohenrain: Lindenberg
- Beromünster, Ermensee, Hitzkirch, Römerswil: Beromünster-Erlose
- Rickenbach: Stierenberg
- Beromünster, Geuensee, Rickenbach, Schenkon, Schlierbach: Diegenstal
- Buttisholz, Grosswangen, Nottwil, Oberkirch: Leidenberg-Tannenfels-Blumenberg
- Ruswil: Ruswilerberg
- Reiden, Wikon: Riedwald-Buechwald
- Pfaffnau, Reiden, Roggliswil: Äberdingerhöchi-Burgwald-Langnauerwald
- Altishofen, Nebikon, Schötz: Äsch-Altishoferwald
- Fischbach, Grossdietwil, Zell: Schönetüel-Schwandmatt
- Fischbach, Gettnau, Zell: Bodenberg
- Hergiswil, Luthern, Willisau: Birchbüel-Fluegütsch
- Gettnau, Willisau, Zell: Salbrig-Olisrüti-Willbrig
- Hergiswil, Willisau: Vorberg-Mörisegg
- Hergiswil, Menznau, Willisau, Wolhusen: Alpetli-Twerenegg-Treie
- Ettiswil, Grosswangen, Willisau: Wellbrig-Höhenwald
- Hasle, Doppleschwand: Gober-Oberhüsere
- Entlebuch, Werthenstein: Bramegg-Rengg
- Schwarzenberg: Hinderberg
- Entlebuch: Alpiliegg-Lutersarni
- Entlebuch: Feldmoos-Brunnen
- Escholzmatt, Marbach: Höch-Turner-Bock