Luzerner Regierung ebnet den Weg für Tiefengeothermie
Der Luzerner Regierungsrat will aus Erdwärme Energie gewinnen. Damit das geothermische Potenzial aber ermittelt werden kann und sich Projekte realisieren lassen bedarf es juristischer Grundlagen. Heute hat die Regierung einen Gesetzesentwurf präsentiert.
Bis anhing gab es für Projekte im Bereich der Tiefengeothermie im Kanton Luzern keine rechtlichen Grundlagen. Der Regierungsrat will dies ändern und schlägt deshalb die inhaltliche und formale Totalrevision des Berg-Regal-Gesetzes von 1918 vor: Der entsprechende Entwurf definiert die Rahmenbedingungen und koordiniert das Verfahren bei der Nutzung des Untergrunds. Das heisst, für Probebohrungen oder seismische Abklärungen sind eine Bewilligung nötig, für die Gewinnung von Bodenschätzen und die Nutzung des Untergrunds eine Konzession. Dabei will der Kanton Luzern ein schnelles und kostengünstiges Verfahren für mögliche Investoren anbieten.
Wie Regierungsrat Robert Küng erklärt, finden bereits konkrete Gespräche mit potentiellen Investoren bereits statt. Grosse Stromkonzerne und die Gasindustrie seien an solchen Projekten interessiert. Konkrete Namen nennt er allerdings keine. Zudem soll das Gesetz dem Kanton auch ermöglichen, sich an Projekten im Bereich der Tiefengeothermie zu beteiligen oder diese zu unterstützen. Laut Küng sind aber noch keine konkreten Unterstützungsbeiträge eingeplant.
Bestandteil der Botschaft, die von der Regierung dem Kantonsrat unterbreitet und die voraussichtlich im September im Parlament behandelt wird, sind auch allgemeine Ausführungen zur Erdwärme sowie ein erster Bericht über den aktuellen Stand der Abklärungen der tiefengeothermischen Potenziale im Kanton Luzern. (mai/sda)