Luzerner Parlament will das Bauen vereinfachen
Das Luzerner Parlament hat sich für den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ausgesprochen, das die vereinheitlicht Baubegriffe und Messweisen schweizweit. - Dies soll die Bauvorschriften im Kanton vereinfachen.
Quelle: 1pnm/wikimedia.org
Das Bauen in Luzern soll künftig vereinheitlicht und einfacher werden.
Im Kantonsrat begrüssten alle Fraktionen die Vereinheitlichung. Sie soll die Arbeit von Architekten, Ingenieuren, Bauherren und Behörden einfacher machen. Das kantonale Gesetz gibt dabei Begriffe, Messgrössen und Berechnungen vor. Allerdings regeln die Bauordnungen der Gemeinden auch weiterhin Höhen, Formen und Dichte von Bauten.
Mit dem Beitrett zur IVHB soll in Luzern für die Begrenzung der Höhe anstatt der Anzahl Geschosse nur noch die Gesamthöhe eines Gebäudes entscheidend sein. Daraus leitet sich der Grenzabstand zu Nachbargrundstücken ab. Die Ausnützungsziffer soll durch eine Überbauungsziffer ersetzt werden. Diese entspricht dem "Fussabdruck", den ein Gebäude auf einem Grundstück hinterlassen darf.
Der Beitritt zur IVHB zieht eine Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes nach sich. Bei dieser Gelegenheit befand das Parlament heute Montag in der ersten Lesung über zahlreiche weitere Anträge der Regierung und Vorstösse, die ebenfalls Änderungen im Baugesetz verlangten: So will Luzern bereits Bestimmungen umsetzen, die auch das neue Raumplanungsgesetz des Bundes verlangt. Demnach muss der Eigentümer eingezontes Bauland innert einer bestimmten Frist überbauen. Andernfalls darf die Gemeinde das Grundstück zum Verkehrswert kaufen. Die Bestimmung soll der Hortung von Bauland ein Ende machen.
Zwischennutzungen sind umstritten
Umstritten im Parlament war, ob im Kanton Zwischennutzungen brachliegender Areale gefördert werden müssen. Beim Patt von 54 zu 54 Stimmen entschied sich Ratspräsident Urs Dickerhof (SVP) im Sinn der Regierung gegen einen gesetzlichen Zwang. Demnach werden Gemeinden nicht dazu verpflichtet, sie können aber nicht zonenkonforme Zwischennutzungen erlauben. Bei der Frage nach autofreien Siedlungen können Gemeinden künftig bei neuen Bauvorhaben die Zahl der Pflichtparkplätze reduzieren und auf Ersatzabgaben verzichten. Das sei vor allem in der Stadt und der Agglomeration sinnvoll, wo viele Bewohner über gar kein Auto verfügten, sagte Jürg Meyer (CVP). Einzig die SVP wehrte sich gegen die Möglichkeit autofreier Zonen.
Im Kanton Luzern müssen weiterhin Anstösser eines Bauprojekts per eingeschriebenem Brief auf ihr Einspracherecht hingewiesen werden. Die Regierung wollte diese Pflicht aus Zeit- und Kostengründen streichen. Die Parlamentsmehrheit wollte aber am bisherigen System festhalten. Nur so könnten Anstösser rechtzeitig informiert werden, sagte Hans Stutz (Grüne). Auch wenn Projekte im Internet publiziert würden, hätten Teile der Bevölkerung keinen Zugang zu der Information. Eine Abschaffung hätte zudem Unstimmigkeiten mit jenen Einspracheberechtigten provoziert, die selber nicht am Ort wohnten, sagte Fredy Winiger (SVP).
Weiter wurde die Bewilligungspflicht für grössere Solaranlagen gelockert. Auch bei energetischen Gebäudesanierungen erhalten die Bauherren mehr Spielraum.
Das revidierte Planungs- und Baugesetz soll nach der zweiten Lesung Anfang 2014 in Kraft treten. Die neuen Bestimmungen gelten in einer Gemeinde aber erst dann, wenn diese ihre Nutzungspläne angepasst hat. Dafür haben die Kommunen zehn Jahre Zeit. (sda/mai)