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Luzerner Kiesunternehmer muss wegen Steuerbetrugs ins Gefängnis

Teaserbild-Quelle: Dori, eigenes Werk, CC BY 3.0, Wikimedia.org

Das Kriminalgericht Luzern hat einen Geschäftsmann wegen Steuerbetrugs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Der 63-jährige Schweizer soll bei Käufen von Grundstücken, auf denen später Kies abgebaut werden sollte, mit falschen Preisangaben Steuern gespart haben. 

Ein mitangeklagter 80-jähriger Schweizer wurde ebenfalls wegen Steuerbetrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 160 Franken (total 38'400 Franken) verurteilt. Vom Vorwurf der Erschleichung einer falschen Beurkundung wurden beide freigesprochen, teilweise waren diese Tatvorwürfe bereits verjährt. 

Die von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafen waren deutlich höher gewesen. Für den Hauptbeschuldigten forderte sie 3,5 Jahre unbedingt, für den Kompagnon eine bedingte Freiheitsstrafe von 2 Jahren. Das am Mittwoch publizierte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es liegt erst im Dispositiv und somit noch ohne Begründung des Gerichts vor. 

Landreserven für Kiesabbau sichern

Die von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gebrachten Vorwürfe gehen auf die Jahre 2007 bis 2017 zurück. Der Beschuldigte wollte als Leiter eines Kieswerks Landreserven für den Kiesabbau sichern. Der Mitangeklagte hatte mehrere geerbte Grundstücke zu verkaufen. 

Um die Käufe der landwirtschaftlichen Grundstücke abwickeln zu können, setzten die beiden Beschuldigten nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch einen befreundeten Bauer und die Frau des Hauptangeklagten als Strohleute ein. 

Bei den Grundstückgeschäften sollen die Beschuldigten in der Darstellung der Staatsanwaltschaft falsche Angaben über die Kaufpreise gemacht haben. Sie sollen damit den Staat um Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern in der Höhe von 450'000 Franken geprellt haben. (sda) 

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