16:27 BAUBRANCHE

Luzerner Durchgangsbahnhof: Bericht unterstreicht Notwendigkeit

Teaserbild-Quelle: zvg

In seinem Planungsbericht an den Kantonsrat zeigt der Regierungsrat den Nutzen und die Notwendigkeit eines Durchgangsbahnhofs Luzern auf: Er würde kürzere Reise- und Umsteigezeiten, intensivere Fahrplantakte, ein ausgebautes öV-Angebot sowie wirtschaftliche und städtebauliche Entwicklungen ermöglichen.

Vor sechs Jahren gaben der Kantonsrat und die Luzerner Stimmbevölkerung dem Regierungsrat den Auftrag, ein Vorprojekt für einen Tiefbahnhof Luzern auszuarbeiten. Mehr als 30 Varianten wurden geprüft. Dabei stellte sich die Variante eines Durchgangsbahnhofs mit einem Tunnel ab Ebikon, einem unterirdischen Bahnhof mit vier Gleisen sowie einem Tunnel unter der Neustadt als Bestvariante heraus. Wie es in einer Mitteilung des Kantons heisst, hat nun eine Nutzenstudie dieses Resultat unterstrichen. Der Durchgangsbahnhof Luzern überzeuge mit seinem lokalen, regionalen und nationalen Nutzen. Er würde kürzere Reise- und Umsteigezeiten, intensivere Fahrplantakte in alle Richtungen und ein ausgebautes öV-Angebot im ganzen Kantonsgebiet ermöglichen, heisst es. Hinzu kämen zahlreiche wirtschaftliche und städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten. „Die Realisierung des Durchgangsbahnhofs Luzern bildet damit das Schlüsselprojekt für das gemäss Richtplan angestrebte Wachstum, ermöglicht die Mobilität der Bevölkerung und schafft Raum für städtebauliche Entwicklungen in den Zentren.“

Deshalb setzt der Kanton nun alles daran, dieses Projekt so schnell wie möglich zu realisieren. Das wird jedoch lange dauern. Nur schon für die Projektierung und die erste Etappe mit Dreilindentunnel, Seeunterquerung und Bahnhof rechnet man mit einer Dauer von 15 Jahren. Vorangetrieben werden könnte die Realisierung aber mit einer Vorfinanzierung durch den Kanton. Vorfinanzierung deshalb, weil seit der Annahme der Fabi-Vorlage durch das Stimmvolk die Verantwortung für den Bau beim Bund liegt. „Nachdem die Projektierung des Durchgangsbahnhofs gemäss den Beschlüssen des Bundesparlaments ausdrücklich Bestandteil des Ausbauschrittes 2025 ist, erwartet der Kanton Luzern nun vom Bund die unverzügliche Aufnahme der weiteren Projektierungsschritte hin zu einem Auflageprojekt“, heisst es in der Mitteilung. Das gelte umso mehr, da bereits ein abgeschlossenes Vorprojekt vorliege, dessen Erarbeitung der Kanton vorfinanziert habe. (mt/pd)

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