Luzern will Solarenergie bei denkmalgeschützten Bauten fördern
Die Luzerner Regierung zeigt sich bereit, bei denkmalgeschützten Gebäuden von regionaler oder kommunaler Bedeutung die Abläufe für Solarenergie und energetische Sanierungen zu optimieren. An Solaranlagen bei Autobahnen soll sich der Kanton aber nicht beteiligen.
Dies ging aus am Dienstag veröffentlichten Stellungnahmen auf zwei Postulate hervor.
Mitte-Kantonsrätin Karin Stadelmann forderte die Regierung in ihrem Vorstoss auf, die Förderung von energetischen Sanierungen und die Nutzbarmachung von Solarenergie auf denkmalgeschützten Bauten zu stärken.
Sie sei mit der Postulantin einig, dass energetische Sanierung und der Ausbau erneuerbarer Energien wichtig seien, hielt die Regierung fest. Aber auch ästhetisch ansprechende Gebäude – insbesondere der Erhalt von Kulturdenkmälern – seien im Interesse heutiger und zukünftiger Generationen.
Solaranlagen immer bewilligungspflichtig
Die Regierung führt aus, dass Solaranlagen auf Denkmälern von nationaler oder kantonaler Bedeutung immer baubewilligungspflichtig seien. Denkmäler von regionaler oder kommunaler Bedeutung dagegen seien in Bezug auf Solaranlagen gleich zu behandeln wie Objekte ohne Denkmalschutz.
So sieht der Regierungsrat Potenzial vor allem auf kommunaler Stufe, namentlich bei der Realisierung von Photovoltaikanlagen und bei Massnahmen zur energetischen Sanierung bei Bauten mit kommunalem Schutzstatus. Er sei bereit, zu optimierten Abläufen beizutragen, wie er festhielt. Und beantragte, das Postulat erheblich zu erklären.
Keine Beteiligung an Autobahn-Solaranlagen
Keine Hand bieten möchte die Kantonsregierung hingegen bei Photovoltaik an Autobahnlärmschutzwänden und Raststätten, wie sie in ihrer Stellungnahme zum Postulat von SP-Kantonsrat Candan Hasan schrieb. Dieser wollte die Regierung beauftragen, am Bewerbungsverfahren für Photovoltaikanlagen auf Lärmschutzwänden und Rastplätzen des Bundesamtes für Strassen (Astra) teilzunehmen oder eine Bewerbung zu unterstützen.
Sie sehe derzeit keine Veranlassung, sich neu bei der Energieproduktion auf Eigentum von Dritten zu engagieren oder sich an entsprechenden Investitionen zu beteiligen, hielt die Regierung fest. Der Kanton Luzern setze vielmehr auf die Bereitstellung «guter Rahmenbedingungen» für die einheimischen KMU und die Industrie zur Realisierung solcher Infrastrukturen. Die Regierung beantragte, das Postulat abzulehnen. (sda/pb)