Luzern macht Druck beim Château Gütsch
Die Stadt Luzern macht einmal mehr Druck beim Um- und Ausbau des Château Gütsch: Erfüllt die Bauherrschaft ihre Auflagen nicht, verfallen die Baubewilligungen für die noch nicht realisierten Teile des Projekts.
Quelle: zvg
So sah das Schloss nach seiner Eröffnung im Jahr 1888 aus.
Das Château Gütsch, das oberhalb von Luzern thront, sollte ursprünglich nicht nur renoviert sondern auch erweitert werden. Doch der geplante, rund 70 Millionen Franken schwere Anbau aus der Feder der Luzerner Architekten Daniele Marques und Iwan Bühler gefällt Hotelbesitzer Alexander Lebedev nicht mehr, und ist ihm mittlerweile zu teuer. Dies erklärte er vor Kurzem gegenüber „10 vor 10“. Das sorgte für Ärger beim Luzerner Stadtpräsidenten Stefan Roth, der ob Lebedevs Aussage „irritiert“ war. So etwas habe es noch nie gegeben, ärgerte er sich in der „Zentralschweiz am Sonntag“. „Die Situation ist unerträglich.“ Er hätte es begrüsst, wenn Lebedev den Kontakt mit den Behörden gesucht hätte, so Roth gegenüber der Zeitung. Doch nun hat die Stadt das Wort ergriffen und macht Druck.
Bis zum ersten März hatte die Château Gütsch Immobilien AG (CGI) Zeit, der Stadt schriftlich den verbindlichen Nachweis und die nötigen Informationen über die geplanten Bau- und Planungsaktivitäten beim Umbau- und Erweiterungsprojekt des Hotels bekannt zu geben. Ansonsten wäre die Baubewilligung verfallen. – Allerdings gilt diese Baubewilligung nicht für die bereits laufende Sanierung und Gestaltung der Innenräume des Hotels. Laut Medienmitteilung der Stadt Luzern sind die geforderten Unterlagen innerhalb der gesetzten Frist eingetroffen und überprüft worden. Letzten Montag kam es schliesslich zu einer Aussprache zwischen der Stadt und der CGI. Mit Nachdruck habe man darauf hingewiesen, dass das primäre Interesse Luzerns beim Betrieb der Gütschbahn und bei der Wiedereröffnung des Restaurants liege, heisst es in Mitteilung weiter.
Zwar wird an der Bahn und im Bereich des Restaurants bereits im Auftrag CGI gearbeitet. Doch das genügt dem Stadtrat nicht. Er macht der Bauherrschaft deshalb entsprechende Auflagen: Bis zum 12. April muss für den Neubau der Gütsch-Bahn ein verbindlicher Finanzierungsnachweis einer Schweizer Bank und das Baugesuch für die Projektänderung der Talstation der Bahn eingereicht werden. Die Unternehmerverträge für den Bau der Talstation und des Schräglifts müssen bis Ende Juni bei den Behörden auf dem Pult liegen. Und bis spätestens 31. Oktober muss die Bahn eröffnet sein. Zudem fordert die Stadt, dass bis Ende Oktober auch die Bauarbeiten am Erweiterungsbau aufgenommen werden und dass dieser ohne Unterbruch realisiert wird. Wird eine der Auflagen nicht erfüllt, verfällt die Baubewilligung für die nicht umgesetzten Teile des Umbaus. (mai)