Luzern erhebt auch bei Verdichtung Mehrwertabgabe
Bei der Mehrwertabgabe will der Kanton Luzern über das bundesrechtliche Minimum hinaus gehen: Der Regierungsrat schlägt vor, nicht nur bei Einzonungen, sondern auch bei Verdichtungen 20 Prozent der Wertsteigerung, den das Grundstück erfährt, abzuschöpfen.
Der Regierungsrat hat heute Montag die Revision des Planungs- und Baugesetzes vorgestellt. Im Zentrum steht die Umsetzung eines Bundesauftrages die Einführung eines Mehrwertausgleiches: Wird ein Grundstück eingezont oder umgezont, gewinnt es an Wert, ohne dass der Eigentümer etwas dafür getan hat. Der Bund schreibt vor, dass bei Einzonungen neu mindestens 20 Prozent des Mehrwertes abgeschöpft werden. Der Regierungsrat will diesen Mindestsatz übernehmen.
Im Gegensatz zum Bundesrecht will der Regierungsrat auch bei Verdichtungen den Planungsvorteil mit einer Abgabe belasten. Vorgesehen ist derselbe Satz wie bei Einzonungen, nämlich 20 Prozent. Da eine Siedlungsentwicklung nach innen angestrebt werde, sei es sinnvoll, durch Verdichtung geschaffene Mehrwerte ebenfalls der Abgabe zu unterstellen, schreibt der Regierungsrat. Gelten solle die Abgabe bei Um- und Aufzonungen in Gebieten mit Bebauungsplan- oder Gestaltungsplanpflicht sowie für neue oder geänderte Bebauungspläne. Allerdings wird diese Abgabe bei Verdichtungen nicht immer erhoben, sondern nur subsidiär, das heisst in den Fällen, in denen die Gemeinden mit den Grundeigentümern keinen Vertrag abschliessen können.
Die Abgaben aus Einzonungen fliessen in einen kantonalen Fonds. Mit diesem werden Grundeigentümer entschädigt, deren Parzellen rückgezont werden müssen und die somit einen Wertverlust erfahren. Nicht verwendete Mittel werden hälftig zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt und müssen in raumplanerische Aufgaben investiert werden.
200 Millionen Franken Entschädigung
Im Kanton Luzern müssen nach heutigem Kenntnisstand rund 75 Hektaren auf eine Rückzonung hin überprüft werden. Der Regierungsrat geht davon aus, dass für Entschädigungen in den nächsten 45 Jahren gegen 200 Millionen Franken aufgewendet werden müssen. Die erhobenen Mittel dürften nach Einschätzung der Regierung dafür ausreichen. Die Mehrwertabgabe, die bei Verdichtungen erhoben werden, erhält die jeweilige Standortgemeinde. Die Mittel werden für raumplanerische Aufgaben eingesetzt. Das revidierte Gesetz soll auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Auch in anderen Zentralschweizer Kantonen wird zur Zeit die Mehrwertabgabe für Einzonungen eingeführt. Der Urner Regierungsrat beantragte einen Satz von 30 Prozent, der Landrat senkte diesen aber auf das bundesrechtliche Minimum von 20 Prozent. Dieser Satz dürfte auch in den anderen Kantonen zur Anwendung kommen. (sda/mai)