Lohndumping wird ab April teurer
Die flankierenden Massnahmen in Sachen Lohndumping werden verschärft: Unternehmen, die die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht einhalten, müssen unter anderem mit höheren Geldstrafen rechnen.
Der Bundesrat hat die vom Parlament beschlossenen Änderungen im Entsendegesetz (EntsG) auf den 1. April 2017 in Kraft gesetzt. Dies teilte er heute Donnerstag mit. Neu beträgt die Höchststrafe für fehlbare Unternehmen 30'000 Franken. In jüngerer Zeit habe sich die bisherige Sanktion von maximal 5000 Franken als zu wenig wirksam erwiesen, schreibt der Bundesrat.
Fimen können allerdings schon heute bei Verstössen für eine gewisse Zeit vom Schweizer Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden. Mit der Gesetzesrevision lassen sich die zwei Massnahmen - Geldstrafe und Arbeitsmarktausschluss - bei schwerwiegenden Verstössen auch kumulativ aussprechen. Eine weitere Neuerung betrifft die Verlängerung von Normalarbeitsverträgen (NAV). Sie werden in Branchen erlassen, in denen es keinen Gesamtarbeitsvertrag gibt und in welchen es wiederholt zu missbräuchlicher Lohnunterbietung gekommen ist. Mit dem angepassten EntsG können Normalarbeitsverträge nun neu verlängert werden, wenn wiederholt Verstösse gegen den Mindestlohn festgestellt werden oder wenn Hinweise vorliegen, dass es ohne NAV zu erneutem Lohndumping kommen kann.
Die Regelung diene der Rechtssicherheit, schreibt der Bundesrat. Sie entspreche dem Anliegen der Grenzkantone Tessin und Genf, die bereits in verschiedenen Branchen NAV mit Mindestlöhnen erlassen haben. Das as Entsendegesetz ist an das Freizügigkeitsabkommen mit der EU gekoppelt. Es soll verhindern, dass Schweizer Löhne wegen zugewanderter Arbeitskräfte unter Druck geraten. (sda/mai)