10:46 BAUBRANCHE

Lohndumping auf Post-Baustelle

Teaserbild-Quelle: Die Schweizerische Post AG

Auf einer Baustelle der Schweizerischen Post in Härkingen (SO) hat die zuständige Aufsichtskommission Lohndumping festgestellt. Betroffen waren über ein Dutzend Monteure dreier Subunternehmen aus Deutschland, Polen und Slowenien. Ungefähr 180 000 Franken zu wenig wurden ausbezahlt.

Die neue Sortieranlage im Paketzentrum Härkingen (Die Schweizerische Post AG)

Quelle: Die Schweizerische Post AG

Die neue Sortieranlage im Paketzentrum Härkingen

Es geht um den inzwischen beendeten Ausbau des Paketsortierzentrums der Post in Härkingen. Ivano Marraffino, Solothurner Unia-Sektionssekretär und Präsident der Paritätischen Berufskommission Metallgewerbe des Kantons Solothurn, bestätigte gegenüber der sda einen Bericht des „Sonntagsblicks“. Der Auftrag wurde von der Post einem Betrieb aus den Niederlanden vergeben. Laut dem Zeitungsbericht beauftragte dieser drei Subfirmen aus Deutschland, Polen und Slowenien mit Arbeiten.

Sechs der vom Lohndumping betroffenen Angestellten, die laut Marraffino vom Juli 2013 bis zum März 2014 in Härkingen arbeiteten, waren für die deutsche Firma tätig. Statt des im Gesamtarbeitsvertrag festgesetzten Minimalstundenlohns von 20.40 Franken verdienten sie zwischen rund sieben und rund zehn Franken. Ihr Arbeitgeber habe die zu wenig ausbezahlten Löhne – 140 000 Franken – inzwischen nachbezahlt, sagte Marraffino. Das Unternehmen müsse eine Busse von 35 000 Franken bezahlen. Die drei Monteure der polnischen Firma erhielten im Februar und März 2014 mit rund 14 Franken pro Stunde insgesamt 12 000 Franken zu wenig Lohn. Die fünf Angestellten des slowenischen Unternehmens wurden mit rund 7.50 bis 12 Franken pro Stunde bezahlt – zusammengezählt waren das laut Marraffino 28 000 Franken zu wenig. Die fünf Monteure waren von April bis Mitte Mai 2014 in Härkingen im Einsatz.

Die Verfahren für die polnische und die slowenische Firma seien noch am Laufen. Deshalb stehe die Höhe der Sanktion für diese Betriebe noch nicht fest. Die Kommission versuche zu erreichen, dass die betroffenen Monteure die ausstehenden Löhne noch erhalten.

Post verweist auf Vertrag mit Generalunternehmer

In die Pflicht nehmen will die Kommission auch die Post, die die Arbeiten vergeben hat: „Als Bundesbetrieb und Bauherrin muss sie ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen und die Einhaltung der Lohnvorgaben kontrollieren“, sagt Marraffino. Sollten die noch ausstehenden Löhne nicht bezahlt werden, müsse die Post für den Schaden geradestehen.

Post-Sprecher Bernhard Bürki sagte der sda, dass die Post überrascht sei. Man werde die Angelegenheit prüfen und die notwendigen Schritte in die Wege leiten. Im Vertrag mit dem Generalunternehmer sei klar festgehalten, dass die für die Schweiz geltenden Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen eingehalten werden müssen. (sda)

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