„Lex Koller“ für Wasserkraftwerke & Co.?
Die Energiekommission des Nationalrats möchte verhindern, dass Wasserkraftwerke sowie Strom- und Gasnetze von ausländischen Firmen übernommen werden und hat sich deshalb für eine Regulierung ausgesprochen.
Quelle: Manuela Talenta
Sihlsee-Staumauer im Einsiedler Hochtal im Kanton Schwyz.
Die Kommission hat eine parlamentarische Initiative von Jacqueline Badran einstimmig angenommen, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Die Zürcher Sozialdemokratin verlangt, dass strategisch wichtige Infrastrukturen des Energiesektors der „Lex Koller“ unterstellt werden. Ausländische Investitionen im Energiesektor nähmen ständig zu, hält die Energiekommission des Nationalrats (Urek) fest. Sie erachte es deshalb als notwendig, die Situation zu analysieren. Dabei solle geprüft werden, ob es Instrumente brauche, um die ausländische Beteiligung kontrollieren zu können, namentlich im Hinblick auf die Öffnung des Strommarkts. Stimmt die Urek des Ständerats ebenfalls zu, können die Gesetzgebungsarbeiten beginnen.
Als „Lex Koller“ wird das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland bezeichnet. Der Name geht auf den alt-Bundesrat Arnold Koller zurück, der bei der Ausarbeitung des Gesetzes in den 1980er-Jahren Nationalrat war. Zweck der „Lex Koller“ ist es, den Schweizer Boden möglichst in Schweizer Händen zu behalten. Das Gesetz beinhaltet eine Beschränkung der Erwerbsmöglichkeiten von Schweizer Liegenschaften durch Ausländer. (sda/mt)