Letzte Beschwerde gegen PJZ abgelehnt
Die unendliche Geschichte um das geplante Zürcher Polizei- und Justizzentrum (PJZ) geht weiter: Das Bundesgericht hat eine letzte Beschwerde gegen das 570-Millionen-Franken-Projekt abgelehnt. Damit ist die Baubewilligung rechtskräftig, das PJZ auf dem Zürcher Güterbahnhofareal kann gebaut werden.
Die Beschwerde richtete sich gegen den Helikopterlandeplatz und gegen eine angebliche Beeinträchtigung schützenswerter Biotope auf dem Güterbahnhofareal. Das Bundesgericht hat nun diese Beschwerde abgewiesen. Die Baudirektion, die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern haben diesen letztinstanzlichen Entscheid mit grosser Genugtuung zur Kenntnis genommen, wie sie in ihrer gemeinsamen Mitteilung schreieben. Voraussichtlich im Frühling 2013 soll mit dem Abbruch des Güterbahnhofs begonnen werden.
Das Projekt PJZ ist ein endloses Drama: Im Jahr 2003 hatte das Zürcher Stimmvolk die Zusammenlegung von Polizei und Justiz beim Güterbahnhof bewilligt. Im Verlauf der Detailplanung verteuerte sich das Projekt aber von 490 auf bis zu 700 Millionen Franken. Auf Druck des Kantonsrates wurde das Bauvorhaben abgespeckt. Dennoch lehnte er den Objektkredit knapp ab. Der Souverän sprach sich in einer Abstimmung dann aber erneut für das PJZ aus. Der Kantonsrat gab vergangenen März für den Kredit in der Höhe von 568,6 Millionen Franken grünes Licht. (mai/sda)