Letzigrund-Streit: Implenia muss 19 Bundesordner durcharbeiten
Und noch eine Runde im Streit zwischen der Stadt Zürich und der Implenia im Zusammenhang mit dem Neubau des Letzigrund-Stadions: Die Anwälte der Implenia müssen eine 19 Bundesordner füllende Klageantwort der Stadt Zürich durcharbeiten. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Bauunternehmens nicht eingetreten.
Beim Bau des Stadions Letzigrund hatte die Implenia zwölf Millionen Franken als sogenannte Gewährleistungsgarantie hinterlegt. Wegen Mängeln an den Dachstützen hatte die Stadt Zürich den Betrag einkassiert. Baufirma will das Geld aber zurück und hat vor Bezirksgericht geklagt.
Die Klageantwort des Anwalts der Stadt Zürich umfasst drei Bundesordner sowie Beilagen, die weitere 16 Bundesordner stark sind. Aus Sicht der Implenia ist dies zu viel des Guten: Die Antwort verletzte den Rechtsanspruch, vor zu umfangreichen Rechtsschriften verschont zu werden. Doch das Bundesgericht sieht dies anders, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervor geht. Aus der langen Rechtsschrift erwachse der Implenia jedoch kein nicht wieder gutzumachender Nachteil. Ein solcher müsste vorliegen, damit das Bundesgericht auf die Beschwerde eintritt.
Mit dem vorliegenden Fall kämpft die Implenia schon zum zweiten Mal gegen eine lange Eingabe des Anwalts der Stadt Zürich. Die erste Klageantwort der Stadt umfasste über 1000 Seiten. Diese musste der Anwalt jedoch auf Geheiss der Gerichte auf 500 Seiten kürzen. Nachdem die Implenia im Februar 2015 dazu Stellung genommen hatte, holte die Stadt mit ihren Gegenargumenten abermals weit aus. (mai/sda)
(Urteil 4A_107/2017 vom 01.03.2017)