Letzigrund-Neubau: Implenia soll für provisorische Stützen zahlen
Weitere Runde im Streit Implenias und der Stadt Zürich um das Letzigrundstadion: Die Stadt Zürich muss die Kosten für 31 provisorische Stützpfeiler, die aus Sicherheitsgründen während der Bauarbeiten für das neue Stadion hatten installiert werden müssen, nicht bezahlen. Das Bezirksgericht hat eine Klage der Implenia abgewiesen.
Die Implenia hatte von der Stadt Zürich, dass diese insgesamt rund 1,9 Millionen Franken bezahlt, um damit die Kosten für die Stützpfeiler sowie für weitere Abklärungen und Ausbesserungen zu begleichen. Die Stadt verweigerte hingegen die Zahlung, weil sich ihrer Ansicht nach um Baumängel gehandelt hat, welche die Baufirma zu übernehmen habe. Ihre Position hat das Bezirksgericht Zürich nun gestützt und hat eine Klage der Implenia gemäss einer Mitteilung vom Donnerstag abgewiesen.
Die Stadt sei berechtigt gewesen, die Mängel zu rügen und auf Nachbesserung zu pochen, hält das Gericht fest. Aufgrund eines festgestellten Risses im Dachbinder sowie wegen der ungenügenden Qualität diverser Schweissnähte der Dachkonstruktion habe ein „begründeter Verdacht bestanden, die Tragsicherheit könnte eingeschränkt sein“. Deshalb sei Implenia nicht berechtigt, der Stadt Zürich die Kosten für die Stützpfeiler weiter zu verrechnen. Zudem habe die Stadt Zürich „plausible Anhaltspunkte für Mängel am Korrosionsschutz des Stadiondachs und an den Schweissungen im Fussbereich der Beleuchtungsmasten auf dem Stadiondach“ gehabt. Damit müsse nicht die Stadt, sondern die Baufirma die Kosten tragen, die bei der weiteren Prüfung dieser Mängel anfielen.
Stadt zeigt sich zufrieden
Die Stadt Zürich nehme zufrieden zur Kenntnis, dass ihr damaliges Handeln im Sinne der Publikumszeigt auch von Seiten des Gerichtes nunmehr als angemessen und richtig beurteilt worden sei, heisst es in der Medienmitteilung des Hochbaudepartements. Es habe nicht ausgeschlossen werden können, dass die Dachkonstruktion eine Gefahr für Leib und Leben der Stadionbesucher darstellen könne. - Das Urteil des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann zunächst ans Zürcher Obergericht, dann auch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Die Stadt und der Baukonzern Implenia führen verschiedene Verfahren wegen des Letzigrund-Neubaus. So hat das Bezirksgericht im September 2015 über Werklohnforderungen von über 20 Millionen Franken gegen Implenia entschieden, dieses Urteil ist noch vor den oberen Instanzen pendent. Drei weitere Letzigrund-Verfahren sind gegenwärtig noch am Bezirksgericht hängig. (sda/mai)