Lavaux-3-Initiative: Initianten sind genervt
Die Abstimmung über Franz Webers Lavaux-3-Initiative – die für das Lavaux praktisch ein Bauverbot zur Folge hätte – ist noch immer blockiert. Die Initianten verlieren nach und nach die Geduld.
Das Lavaux zählt seit sechs Jahren zum Unesco-Weltkulturerbe. Wer dort wohnt oder einen Weinberg besitzt und bauen will, hat bei der Baubewilligung hohe bürokratische Hürden zu überwinden. Neben der Gemeinde muss auch eine übergeordnete Konsultativkommission ihren Segen erteilen. Letztere überprüft, ob ein Bauwerk das Landschaftsbild nicht stört und kann ein Projekt notfalls zurückweisen.
Das dem so ist, liegt unter anderem an Umweltschützer Franz Weber, der mit bereits zwei Initiativen das Bauen in und bei den Rebhängen am Genfersee stark eingeschränkt hat. Doch dies genügt ihm nicht: Die Regelwerke würden immer mehr durchlöchert. Deshalb lancierte er mit „Lavaux 3“ eine weitere Initiative. Sie läuft praktisch auf ein Bauverbot hinaus. Das heisst: Gemeinden im Schutzgebiet sollen die bestehenden Bauzonen, die an historisch gewachsene Dörfer angrenzen, nicht mehr nutzen dürfen. Nur unterirdische Parkmöglichkeiten und Weinkeller wären noch erlaubt, sowie der Abriss nicht schutzwürdiger Häuser.
Vor vier Jahren eingereicht
Die Initiative wurde vor vier Jahren eingereicht. Damals erklärte die Waadtländer Regierung die Initiative für ungültig, das Bundesgericht hingegen erklärte die Initiative schliesslich doch für gültig. Bisher konnte sich die Waadtländer Regierung nicht entscheiden, ob sie dem Stimmvolk einen Gegenvorschlag präsentiert. Diesen Monat wollte sie darüber informieren.
Weil bisher nichts geschehen ist, sind die Intianten mittlerweile genervt. Das Initiativkomitee um Franz Weber, die Organisationen Helvetia Nostra und Sauver Lavaux werfen den kantonalen Behörden vor, die Volksrechte mit Füssen zu treten und auf Zeit zu spielen. Auch das Urteil des Bundesgerichts sei seit beinahe 18 Monaten in Kraft. Man habe das zuständige Departement des Innern, den Staatsrat und den Kantonsrat auf die flagrante Verletzung der politischen Rechte hingewiesen und verlangt, dass die Initiative den Waadtländer Stimmberechtigen ohne Verzug zur Abstimmung unterbreitet werde. Der Staatsrat stelle sich jedoch dieser Forderung gegenüber taub. Und auch der Kantonsrat verzichte darauf, den Staatsrat aufzufordern, die Initiative sowie seine Einschätzung unverzüglich vorzulegen. – Nun will das Initiativekomitee das in diesen Fragen massgebende Waadtländer Verfassungsgericht anrufen. (mai)