11:34 BAUBRANCHE

Lärmschutz: Einheitliche Vorschriften für Einbau von Wärmepumpen

Teaserbild-Quelle: MEIS

Der Lärmschutz beim Einbau von Wärmepumpen soll vereinfacht werden. Der Bundesrat hat dazu die Anpassung der Lärmschutzverordnung genehmigt. Wärmepumpen sind sehr beliebt, jedoch oft ein lärmendes Ärgernis für die Nachbarschaft.

Die Wärmepumpen-Anlage in der Zürcher Hardau sorgt auch in einem Alterszentrum, einer Schule und einem Schwimmbad für die nötige Heizwärme. Die Anlage spart jährlich geschätzte 60 Tanklastzüge mit Heizöl ein.

Quelle: MEIS

Wärmepumpe in der EWZ-Energiezentrale in der Zürcher Hardau. (Archivbild)

Nach wie vor werden rund 66 Prozent aller Gebäude in der Schweiz mit fossilen Energieträgern beheizt, wie aus Zahlen des Bundes hervorgeht. Etwa 900'000 Öl- und Gasheizungen sind derzeit in Betrieb. Doch die Alternativen holen auf. So wurden im Jahr 2021 rund 26'000 neue fossile Heizungen eingebaut und bereits etwa 33'000 Wärmepumpen verkauft.

Die Wärmepumpen sind umweltfreundlicher, können jedoch Lärm verursachen und die Nachbarschaft stören. Der Bundesrat hat nun an seiner Sitzung vom Freitag Anpassungen an der Lärmschutzverordnung genehmigt. Sie sollen den Lärmschutz beim Einbau der Wärmepumpen vereinfachen.

Nur für Luft-Wasser-Pumpen

Konkret geht es darum, dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und den verschiedenen Arten von Pumpen gerecht zu werden.

Die neuen Vorschriften gelten somit nur für neue Luft-Wasser-Wärmepumpen, die vorwiegend der Raumheizung oder der Erwärmung von Trinkwasser dienen. Für sie sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen weniger strenge Grenzwerte gelten. Von den neuen Regeln nicht betroffen sind beispielsweise Erdsonden-Wärmepumpen und Kälteanlagen.

Durch klare Leitplanken werde die Prüfung vorsorglicher Massnahmen deutlich vereinfacht, heisst es im erläuternden Bericht – dies könne auch zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren und zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Der Schutz der Bevölkerung vor Lärm bleibe gewährleistet.

Der Bundesrat hat am Freitag im gleichen Zug Anpassungen der Verordnung über den Schutz nichtionisierender Strahlung und der CO2-Verordnung genehmigt. Die revidierten Verordnungen stärken gemäss Mitteilung den Schutz vor Strahlung und erleichtern den Vollzug der Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure. (sda/pb)

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