Kunstmuseum Thurgau: Gericht tritt nicht auf Beschwerde ein
Das Thurgauer Verwaltungsgericht ist nicht auf eine Beschwerde gegen die Zahlung von 579'000 Franken an die Stiftung Kartause Ittingen eingetreten. Eine Projektgruppe soll die bisher glücklose Planung für die Sanierung und Erweiterung des Kunstmuseums Thurgau auf Kurs bringen.
Mit der Zahlung für offene Planungs- und Projektierungskosten für die Sanierung und Erweiterung des Kunstmuseums Thurgau an die Stiftung Kartause Ittingen hatte die Thurgauer Regierung vor einem Jahr einen Schlussstrich unter die missglückte Planung ziehen wollen. Die Beschwerdeführer – eine Gruppe von Bürgern – hatten jedoch verlangt, die Stiftung müsse das Geld an den Kanton zurückzahlen. Laut den anonymen Bürgern fehlte der nachträglichen Überweisung die rechtliche Grundlage.
Wie die Thurgauer Staatskanzlei am Freitag mitteilte, ist das Verwaltungsgericht nicht auf die Beschwerde eingetreten. Das Urteil stelle klar, dass für Beschwerden im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts den Beschwerdeführern die Rechtslegitimation fehle. Für andere Beschwerden sei das Gericht nicht zuständig, heisst es im Communiqué. Wie bereits angekündigt, werde zudem eine Projektgruppe bis im Herbst das weitere Vorgehen zur Sanierung und zu einem allfälligen Erweiterungsbau aufzeigen.
Misslungene Planung
Die Sanierung und Erweiterung des Kunstmuseums stand bisher unter keinem guten Stern. Weil der Kantonsrat einen Beitrag von 11,3 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds entnehmen wollte, statt den Kredit dem Volk zu unterbreiten, klagten einige Bürger. Im Herbst 2014 gab ihnen das Bundesgericht Recht. Das Projekt musste gestoppt werden.
Bereits im Jahr 2012 machte die Regierung nach heftiger Kritik wegen des Ausschreibungsverfahrens einen Rückzieher und strich einen Objektkredit von 4,6 Mio. Franken für die Sanierung der bestehenden Ausstellungsräume wieder aus dem Budget. Die Stiftung Kartause Ittingen als Bauherrin hatte den Architekturauftrag vergeben, ohne einen Wettbewerb durchzuführen. (sda)