Künftige Grossgemeinden spielen wichtige Rolle
Die zukünftigen drei Grossgemeinden im Kanton Glarus spielen auch in der Raumplanung und beim Bauen eine zentrale Rolle. Sie bekommen mehr Kompetenzen, haben aber auch mehr Verantwortung.
Quelle: Im Bild: Glarus
Die drei Grossgemeinden sind unter anderem auch neu für die allfällige Einleitung zusäztlicher Bewilligungsverfahren verantwortlich.
Das von der Kantonsregierung an das Parlament verabschiedete total revidierte Raumplanungs- und Baugesetz wurde an das übergeordnete Recht angepasst sowie an veränderte Rahmenbedinungen. Man wolle mit dem Erlass dem Willen zur Bildung von drei starken Gemeinden auch in der Raumplanung und im Bauwesen zum Durchbruch verhelfen, wie die Regierung mitteilte.
Der Entwurf weist den drei Grossgemeinden ab 2011 zentrale Aufgaben zu: Neben der Erteilung der Baubewilligung sind sie neu für die Erstkontrolle der Baueingaben und auch für die allfällige Einleitung zusäztlicher Bewilligungsverfahren verantwortlich. Neu wird im Gesetz die Möglichkeit der kooperativen Planung eingeführt. Das bedeutet, dass Kanton und Gemeinden bei grösseren Vorhaben mit den Projektverantwortlichen und weiteren Gruppen Entscheidungsgrundlagen erarbeiten. Rechtsverbindlich werden diese aber nur, soweit sie in ein gesetzliches Planungsinstrument einfliessen.
Des Weiteren wird die im Bundesrecht vorgesehene Mehrwertabschöfung eingeführt. 30 Prozent der durch Planungen bedingten Mehrwerte von Land fallen der betreffenden Gemeinde zu. Gänzlich vom öffentlichen Recht abgekoppelt wird die Behandlung von privatrechtlichen Einwendungen gegen Bauvorhaben. Ihre Beurteilung fällt unter zivilprozessuale Vorschriften. (sda)