Kräne unter der Lupe des Forensischen Instituts
Zuerst krachte im April ein Faltkran in Uster zusammen. Letzte Woche stürzte einer in Uitikon ein. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ weiss, lässt die Suva die beiden Vorfälle nun untersuchen.
Am Morgen des letzten Freitags machte sich ein Kranführer in Uitikon daran, einen Kran aufzustellen. Nachdem er den horizontalen Ausleger des Faltkrans ausgefahren hatte, krachte dieser aus einer Höhe von 30 Metern auf den Boden. Zu Schaden kam niemand. Es ging dabei um einen 72 Tonnen schweren, sechsachsigen Pneukran mit einem Aufbau von bis zu 68 Metern Höhe und einer Ausladung von 60 Metern. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, handelt es sich beim Unglückskran um das selbe Modell – Spierings SK 1265-AT 6 – das Anfangs April in Uster eingestürzt war und dabei einen Schaden von rund 750'000 Schaden verursacht hatte.
Bei dem Fall von Uster stehe das Strafverfahren vor dem Abschluss, heisst es im Artikel. Insbesondere liege ein Gutachten des Forensischen Instituts Zürich vor. Dieses nenne als Unfallursache einen Haarriss in einer Halterung am Drahtseil. Wie Georg Staub von der Staatsanwaltschaft See/Oberland gegenüber der NZZ erklärte, schliesst man im Gutachten schlechte Wartung als Ursache für den Haarriss aus. Dies entlastet den Besitzer der beiden total beschädigten Baugeräte, das Zürcher Unternehmen hatte die Fahrzeuge in beiden Fällen inklusive Personal ausgeliehen.
Die Untersuchung konzentriert sich laut der NZZ jetzt auf den Niederländer Hersteller der beiden Krane. Denn wie die Zeitung weiss, steht auch im Fall von Uitikon ein Materialschaden als Unfallursache im Vordergrund.Das heisst, es geht hier vor allem um einen Riss eines Drahtseils. Diesen Kran hat die Suva mittlerweile sicher gestellt und eine Untersuchung am forensischen Institut in Auftrag gegeben. Dies erklärte ein Suva-Sprecher auf Anfrage der NZZ. Weil bei den zwei Unfällen niemand zu Schaden kam und sich der Sachschaden mehrheitlich auf die Kräne konzentriert, wird niemand strafrechtlich belangt. Allerdings will die Suva wissen, wie es zu diesen beiden Unfällen kommen konnte. Denn die Resultate aus der Untersuchung sollen in die zukünftige Handhabung einfliessen. (mai)