Kommission will Vorgaben für Umbauten im Berggebiet lockern
Die Vorgaben für Hausumbauten in Berggebieten sollen gelockert und das Zweitwohnungsgesetz entsprechend angepasst werden. Die Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung des Nationalrates will dazu eine Vorlage ausarbeiten.
Quelle: annintofu flickr CC BY-NC-ND 2.0
Blick auf Grindelwald in den Berner Alpen. (Symbolbild)
Den Vorentwurf dazu verabschiedete sie mit 14 zu 10 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen, die sich an Einschränkungen halten müssen, sollen für die Neunutzung von altrechtlichen Wohngebäuden mehr Freiheit erhalten.
Altrechtlich erstellte Wohnhäuser sollen nach dem Willen der Mehrheit der Urek-N ohne Nutzungsbeschränkungen gleichzeitig vergrössert und in verschiedene Erst- oder Zweitwohnungen unterteilt werden dürfen. Heute darf die Wohnfläche nur vergrössert werden, wenn keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen werden.
Verdichtung in Bergregionen ermöglichen
Zudem sollen auch Ersatzneubauten 30 Prozent grösser als das abgerissene Gebäude werden dürfen, ohne dass die Nutzung beschränkt wird. Die Mehrheit der Urek-N will so eine verdichtete Bauweise und die Entwicklung in Bergregionen ermöglichen.
Die Minderheit will auf die Vorlage nicht eintreten. Sie ist der Ansicht, dass mit der Änderung der Zweitwohnungs-Artikel in der Bundesverfassung verletzt wird. Die Zweitwohnungsinitiative war im März 2021 von Volk und Ständen angenommen worden.
Den Anstoss zur Vorlage hatte Nationalrat Martin Candinas (Mitte/GR) mit einer parlamentarischen Initiative gegeben. Die nun ausgearbeitete Vorlage will die Urek-N in einigen Wochen in die Vernehmlassung geben.
Forderung der Berggebiete
Dass in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 Prozent die Erneuerung des Altwohnungsbestandes und dessen Anpassung an moderne Wohnbedürfnisse erschwert würden, machte im vergangenen März auch die Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) geltend. Sie forderte eine Revision des Zweitwohnungsgesetzes.
Der Verfassungsartikel zu den Zweitwohnungen treffe auch den Erstwohnungsmarkt und damit die lokale Bevölkerung, hiess es damals seitens der SAB. Fänden junge Menschen keine erschwinglichen und attraktiven Mietwohnungen mehr, verliessen sie ihre Dörfer.