Kommission will Umweltauflagen für Wasserkraftwerke lockern
Die Betreiber von Wasserkraftwerken sollen für Eingriffe in die Landschaft weniger Umweltmassnahmen oder finanzielle Entschädigungen leisten müssen. Das will die Energiekommission des Nationalrats (Urek).
Sie hat mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine parlamentarische Initiative von Albert Rösti (SVP/BE) angenommen, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Röstis Forderungen betreffen die Umweltverträglichkeitsprüfungen, die nach Ablauf der Wasserkraftkonzessionen und bei Erweiterungen der Kraftwerke nötig sind. Dabei geht es um den Umfang der Ersatzmassnahmen für Eingriffe in schutzwürdige Landschaften.
Ist-Zustand als Referenz
Rösti fordert, dass bei den Prüfungen vom Ist-Zustand ausgegangen wird und nicht vom ursprünglichen Zustand vor Bestehen des Kraftwerks. Das Gesetz lasse die Frage offen, hält Rösti in seinem Vorstoss fest. In einem Handbuch des Bundesamts für Umwelt sei jedoch verankert, dass der Ausgangszustand jener vor dem Bau des Kraftwerks sei. Diese Praxis habe einschneidende Konsequenzen für die Wasserkraftnutzung, kritisiert Rösti. Wenn die Kraftwerksbetreiber bei den anstehenden Konzessionserneuerungen und Konzessionsänderungen auch für frühere Eingriffe Ersatz leisten müssten, würde das die Stromproduktion aus Wasserkraft massiv verteuern.
Über die parlamentarische Initiative entscheidet nun die Ständeratskommission. Ist sie einverstanden, kann die Nationalratskommission eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.
Klarheit über wirtschaftliche Not
Die Urek hat sich auch erneut mit der Frage befasst, ob die Wasserkraft zusätzlich finanziell unterstützt werden soll. Sie gelangte zur Überzeugung, dass eine sofortige zusätzliche Unterstützung nur zu rechtfertigen sei, wenn mehr Klarheit über das Ausmass der wirtschaftlichen Probleme herrsche.
Um mehr Transparenz und eine bessere Gesamtsicht zu erhalten, will die Kommission nun weitere Abklärungen machen. Ursprünglich hatte sie vorgeschlagen, Soforthilfe für die Wasserkraft in die Vorlage zum Um- und Ausbau der Stromnetze einzubauen. Der Nationalrat lehnte das aber ab. Er wies diesen Teil der Vorlage an die Urek zurück mit dem Auftrag, erst die Konsequenzen zu klären (baublatt.ch berichtete).
Inzwischen scheint die Kommission von ihrem Vorschlag selbst nicht mehr überzeugt zu sein. Sie weist auch darauf hin, dass bereits Unterstützungsmassnahmen vorgesehen seien – zum einen im Rahmen des Energiegesetzes, zum anderen im Rahmen der geplanten Senkung der Wasserzinsen.
Im Energiegesetz, welches das Stimmvolk gutgeheissen hat, sind jährlich 120 Millionen Franken für die Wasserkraft vorgesehen. Die Senkung der Wasserzinsen, die der Bundesrat vorschlägt, würde die Wasserkraftwerke um rund 150 Millionen pro Jahr entlasten. (sda)