17:21 BAUBRANCHE

Kolumne: das Problem der «abstrakten Garantie»

Geschrieben von: Konrad Imbach
Teaserbild-Quelle: zvg

In der Kolumne zum Donnerstag berichten Exponenten der Branche über das, was sie bewegt. Heute beschäftigt sich Konrad Imbach, Zentralpräsident des Schweizerischen Plattenverbands (SPV) mit dem Problem der «abstrakten Garantie».

Konrad Imbach

Quelle: zvg

Konrad Imbach ist Zentralpräsident des Schweizerischen Plattenverbands (ZPV).

Auftraggeber, vor allem Generalunternehmer und die öffentliche Hand, decken, insbesondere bei grösseren Auftragsvolumen, immer häufiger Risiken ab, die über die Sicherheitsleistungen hinausgeht, welche in der SIA 118 vorgesehenen sind. Diese Sicherheit besteht in Form einer abstrakten Leistungsgarantie gemäss Art. 111 OR einer Bank- oder Versicherungsgesellschaft mit Sitz in der Schweiz. So heisst es in einem Werkvertrag: «Der Unternehmer hat eine abstrakte Garantie (auf erstes Verlangen) einer Schweizer Bank oder Versicherungsgesellschaft über 10 Prozent des Abrechnungsbetrages und über eine Dauer von 5 Jahren ab Garantiebeginn nachzuweisen» In einer Gewährleistungsgarantie der Bank oder Versicherung für den Auftraggeber steht: «Wir verpflichten uns, auf Ihre erste Anforderung, ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkungen des erwähnten Vertrages und unter Verzicht auf sämtliche Einwendungen und Einreden, an Sie die Zahlung eines jeden Betrages bis zur oben genannten Höhe binnen fünf Werktagen zu leisten.»

Juristendeutsch, kurz erklärt

Die abstrakte Garantie – auch auf 1. Verlangen oder 1. Anforderung bezeichnete Garantie – heisst, dass dem Garantieempfänger auf sein erstes Verlangen hin ein bestimmter Betrag zu bezahlen ist. Es besteht keine Einredemöglichkeit, die abstrakte Garantie funktioniert nach dem Grundsatz «Erst zahlen, dann streiten». Ein Auftraggeber kann Ersatzleistungen fordern, ohne Beweise für einen Schaden zu liefern oder zuerst einen Gerichtsprozess dafür anstrengen zu müssen. Er hat daher eine sehr starke Stellung inne.

Wie weiter?

Für die Unternehmer kann die abstrakte Garantie zu hohen Prämien und Liquiditätsengpässen führen. Leider sind sie der Situation grösstenteils ausgeliefert. Sie müssen mit ihrer Bank oder Versicherung verhandeln, dass ihnen die Garantie gewährt wird. Die Prämien sind nicht unerheblich. Wird ihnen keine Garantie gewährt, müssen sie aus eigener Kraft für die Forderungen aufkommen. Ein Auftraggeber kann zum Beispiel bei Teilzahlungen bis zu 40 Prozent zurückhalten – und das während 5 Jahren! Leider müssen wir feststellen, dass diese Praxis zunehmend Bewerber ausschliesst, was zu einer nicht akzeptablen Wettbewerbsverzerrung führt.

Der SPV hat bei Bauenschweiz, dem Dachverband der Schweizer Bauwirtschaft, dieses Thema eingebracht. Aktuell wird auf verschiedenen Ebenen evaluiert, wie das Problem am besten angegangen werden kann. Solche übersteigerten Sicherheitsbedürfnisse müssen sich am Ende in den Preisen abbilden und führen bei Aufträgen der öffentlichen Hand zu zusätzlichem Verbrauch respektive zum Verschleudern von Steuergeldern.

Geschrieben von

Zentralpräsident des Schweizerischen Plattenverbands (SPV).

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