Könizer Gemeinderat „nicht bewusst gelogen“
Letzten Sommer hatte das geplante Tram Region Bern Unruhe ausgelöst, weil der Könizer Gemeinderat Parlament und Öffentlichkeit falsch informiert hatte. Doch nun kommt eine Untersuchungskommission zum Schluss, dass dem zwar so ist, aber dass die Gemeindeexekutive „nicht bewusst gelogen“ hat.
Wegen eines Irrtums hatte der Könizer Gemeinderat laut dem heute veröffentlichten Bericht falsch über die Rechtslage informiert. Bei der Fehlinformation geht es um das Tram Region Bern, das Köniz und Ostermundigen besser erschliessen soll und das in Köniz ziemlich umstritten ist. Das 550-Millionen-Projekt soll die heutige Buslinie von Schliern bei Köniz nach Ostermundigen ersetzen und die bestehende Tramlinie 9 nach Kleinwabern verlängern.
Ende 2011 wurden in den betroffenen Gemeinden die Beiträge für die Erarbeitung des Bauprojekts diskutiert. Der Könizer Gemeinderat argumentierte in diesem Zusammenhang wiederholt mit einem bestehenden Zeitdruck: Werde das Tramprojekt nicht spätestens 2014 umgesetzt, verfielen die Bundesgelder. Doch im Frühling 2012 stellte sich heraus, dass die Zeit nicht wirklich drängt. Die Freisinnigen hatten publik gemacht, dass das geplante Tram auch Bundesgelder bekommt, wenn der Spatenstich nicht schon 2014 erfolgt. In der Folge vermuteten tramkritische Kreise, dass hinter der Fehlinformation des Gemeinderates politisches Kalkül stecjt: Mit dem Zeitdruck habe sich wunderbar eine Drohkulisse aufbauen lassen. Zudem war der Ärger der Könizer Bürgerlichen darob so gross, dass die Mitglieder der FDP, SVP und BDP geschlossen aus der örtlichen Tramkommission austraten. Schliesslich gestand der Könizer Gemeinderat Fehler in der Kommunikation ein. Zudem beauftragte das Gemeindeparlament eine Untersuchungskommission, der Sache auf den Grund zu gehen.
Darauf sichtete die Kommission rund 200 Dokumente mit einem Umfang von über 2500 Seiten. Daneben wurden mündliche und schriftliche Befragungen durchgeführt. So kam die Kommission zum Schluss, dass der Gemeinderat aufgrund eines Irrtums über die Rechtslage unkorrekt informiert hatte. Wie sie in ihrem Bericht erklärt, hat niemand „bewusst gelogen“. Allerdings wäre es jedem Mitglied des Gemeinderates möglich gewesen, die massgeblichen Informationen zu beschaffen und so den Irrtum zu vermeiden, heisst es weiter. Deshalb trage der Gemeinderat als Kollegialbehörde die Hauptverantwortung für die Fehlinformation. Weil aber niemand bewusst gelogen und sich der Gemeinderat für die Fehlinformation entschuldigt habe, drängten sich keine Massnahmen auf.
Die Untersuchungskommission verabschiedete ihren Bericht einstimmig zu Handen des Könizer Gemeindeparlametns. Dieses wird voraussichtlich am 11. Februar darüber beraten. (mai/sda)
Lesen Sie dazu den Artikel Mit „Kopilot“ unterwegs in die Tramzukunft vom 6. Juli 2012.