15:46 BAUBRANCHE

Klimaneutral, aber gesundheitsschädigend

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Holzheizungen verursachen 16 Prozent aller Feinstaubemissionen in der Schweiz. Der Ausstoss könnte verringert werden, denn oft sind Mängel bei der Konzeption oder unsachgemässer Betrieb der Heizanlagen für einen übermässigen Russausstoss verantwortlich. Zu diesem Ergebnis kamen Fachleute an einer vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) und Cercl’Air organisierten Tagung.

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Grosse Unterschiede: Nicht alle Holzöfen sind lufthygienisch schlecht.

Holz ist eine einheimische, nachwachsende und klimaneutrale Energiequelle. Allerdings wird beim Verbrennen von Holz gesundheitsschädigender Feinstaub freigesetzt, vor allem Russ. Deshalb wurde ein Kapitel des 2006 vom Bundesrat lancierten Aktionsplans Feinstaub den Holzfeuerungen gewidmet.

Für kleine Feuerungsanlagen (Cheminées, Heizungen für einzelne Wohnungen, Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser mit einer Leistung unter 70 Kilowatt) wurde zusätzlich zu den europaweit geltenden Normen ein Konformitätsnachweis eingeführt, der die Einhaltung der Feinstaub- und Kohlenmonoxidgrenzwerte nach Luftreinhalte-Verordnung (LRV) bestätigt. Für Anlagen mit einer Leistung über 70 Kilowatt (kW) werden die Emissionsgrenzwerte seit 2007 bis 2012 schrittweise gesenkt.

Vier Jahre nach der Änderung der LRV, mit der diese Massnahmen konkretisiert wurden, nahmen das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und die Schweizerische Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute (Cercl'Air) nun eine Standortbestimmung vor.

Sachgemässer Betrieb ist entscheidend

Die Tagung zeigte, dass die Spannweite zwischen lufthygienisch schlechten und guten kleinen Holzfeuerungen gross ist. Der Feinstaubausstoss kleiner Heizungen lässt sich aber wirksam verringern, indem auf die Funktionstüchtigkeit und den sachgemässen Betrieb der Anlage geachtet und ausschliesslich geeignetes Brennmaterial verwendet wird.

Die bis heute entwickelten Filter beruhen hauptsächlich auf dem Prinzip der elektrostatischen Abscheidung. Diese Systeme sollten jedoch nur bei Anlagen eingesetzt werden, in denen die Verbrennung sauber und vollständig erfolgt

Qualitätssicherungsmassnahmen gefordert

Die Erfahrungen beim Vollzug der LRV-Bestimmungen für mittelgrosse und grosse Holzfeuerungen haben gezeigt, dass selbst bei neuen Anlagen die Grenzwerte bei Normalbetrieb nicht immer eingehalten werden. Die Gründe dafür liegen häufig in Konzeptionsmängeln und beim unsachgemässen Betrieb der Anlagen. Für die Verringerung der Feinstaubemissionen aus solchen Anlagen sind daher Qualitätssicherungsmassnahmen von entscheidender Bedeutung.

Eine besondere Herausforderung bilden die Feuerungen mit einer Leistung bis 70 kW. In den meisten Kantonen konnte dank Kontrollen gewährleistet werden, dass solche Heizungen ausschliesslich mit geeigneten Brennstoffen (keine Abfälle, nur trockenes Holz) betrieben werden. Ein bedeutender Anteil der Emissionen ist indes auf kleine Heizungen zurückzuführen, die nicht dem neuesten technischen Stand entsprechen. Damit diese Heizungen in Zukunft saniert werden können, muss eine Pflicht zur Emissionsmessung nach einer geeigneten Methode eingeführt werden, wie sie für Ölheizungen bereits seit Längerem besteht. In gewissen Regionen der Schweiz sind bereits Pilotversuche im Gange.

Steigende Energieholznutzung

Laut Holzenergiestatistik 2010 des Bundesamtes für Energie (BFE) nimmt die Energieholznutzung laufend zu. Dieser Trend ist aus der Sicht der Waldpolitik positiv und dürfte sich noch verstärken, falls die Preise für fossile Energieträger weiter steigen. Umso mehr ist die Schweiz gefordert, diese wachsende Menge an Holz mit einem möglichst geringen Ausstoss gesundheitsgefährdender Emissionen zu nutzen. (mgt/mrm)

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