Kleinwasserkraftwerke im Trend
Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien hat in der Schweiz zahlreiche Projekte für Kleinwasserkraftwerke ausgelöst. Nun hat der Bund Empfehlungen ausgearbeitet, die helfen sollen, die Bearbeitung solcher Projekte zu vereinheitlichen.
Daneben soll die veröffentlichte „Empfehlung zur Erarbeitung kantonaler Schutz- und Nutzungsstrategien im Bereich Kleinwasserkraftwerke“ die Kantone bei der Bearbeitung von Projekten für Klein-Wasserkraftwerke zu unterstützen. Sie umfasst ökologische, energetische und wirtschaftliche Kriterien. Dabei werden einerseits Schutzinteressen und andererseits das Potenzial zur Energiegewinnung gegeneinander abgewogen. Daraus werden vier Kategorien zur Einteilung der Wasserläufe abgeleitet: „streng geschützt“, „Schutz“, „Nutzinteresse mit Vorbehalt“ und „Nutzinteresse“. Verschiedene kantonale Energie- und Gewässerschutzfachstellen waren bei der Erarbeitung der Empfehlung einbezogen.
Das Eidgenössische Gewässerschutzgesetz schreibt fest, dass negative Auswirkungen auf die Gewässer vermieden werden müssen. Bestimmungen zu ihrer Revitalisierung enthält das Gesetz seit 2011. Die Nutzung der Kleinwasserkraft ist insbesondere an Standorten mit grossem energetischen Potenzial und geringem ökologischen und landschaftlichen Wert interessant. Generell sind die Erneuerung und der Ausbau bestehender Anlagen gegenüber dem Bau neuer Anlagen vorzuziehen.
Mehr Strom aus erneuerbaren Energieen
Gemäss Energiegesetz muss die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in der Schweiz bis 2030 gegenüber dem Stand im Jahr 2000 um mindestens 5,4 Milliarden Kilowattstunden (kWh) erhöht werden. Gross- und Kleinwasserkraftwerke zusammen sollen zu diesem Ziel rund 2 Milliarden kWh (entspricht dem Strombedarf von 400'000 Haushalten) oder 37 Prozent beitragen. Die Wasserkraftanlagen, die seit 2000 in Betrieb sind oder sich im Bau befinden, tragen bereits rund zur Hälfte zu diesem Ziel bei. (mai/mgt)