Kinderfreundliche Rand- und Pflastersteine
Künftig müssen Bauunternehmen, die sich für einen Auftrag bei der Stadt Zürich bewerben, die Herkunft der verwendeten Natursteine deklarieren. Für Steine aus Steinbrüchen ausserhalb Europas braucht es ein international anerkanntes Zertifikat.
Damit will die Stadt sicherstellen, dass sie keine Rand- oder Pflastersteine einkauft, die von Kindern hergestellt wurden. Dies geht aus einer aktuellen Medienmitteilung hervor. Die neue Regelung tritt Ende Oktober in Kraft und wird nach einem Jahr überprüft. Allerdings verfügt die Stadt bereits seit 2007 über ein Beschaffungsleitbild, das der Nachhaltigkeit verpflichtet ist. Weil dieses in sozialer Hinsicht noch Lücken aufwies, hat es der Stadtrat aber um eine „Richtlinie Soziale Nachhaltigkeit“ ergänzt. Umgesetzt werden soll diese mit neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einem Verhaltenskodex für Vertragspartner und einer Selbstdeklaration der Lieferfirmen. Daneben können zusätzliche Anforderungen gestellt werden.
Stammen die Steine von Steinbrüchen ausserhalb Europas, muss ein international anerkanntes Zertifikat belegen, dass der Lieferant die arbeitsrechtlichen Bestimmungen und sozialen Anforderungen wie das Verbot von Kinder- oder Zwangsarbeit einhält. Eine unabhängige Drittpartei muss diese Nachweise überprüfen. Die Vorgaben gelten auch für sämtliche Subunternehmen und Zulieferer. Für ihre Entscheidung, nur noch Waren einzukaufen, die ohne Ausbeutung produziert werden, erhält die Stadt Zürich Ende November übrigens die Auszeichnung „Der Faire Stein“ des Schweizerischen Arbeiterhilfswerk. (mai/sda)