Kies und Wohnungen statt Schilf und Enten
In Nuolen SZ am Obersee sorgt die Kibag für rote Köpfe. Sie will auf dem offenen See einen neuen Kiesverladehafen errichten. Zum Projekt wurden drei Varianten ausgearbeitet. Besorgte Nuoler sehen die Natur in Gefahr und wehren sich gleichzeitig gegen eine geplante Wohnüberbauung
Quelle: Google Maps
Das Areal der Kibag und des Hafens aus der Vogelperspektive.
Mit dem neuen Hafen will die Kibag Platz schaffen, um auf einer Länge von rund 600 Metern Wohnüberbauung realisieren zu können. Doch das passt der IG „Nuolen natürlich“ nicht: Die IG wirft dem Unternehmen vor, dass es mit seinen Plänen gegen Schutzbestimmungen für Natur, Landschaft und Fischerei verstösst. Zum neuen Kiesverladehafen hat man bei der Kibag drei Varianten ausgearbeitet. Diese seien aber bis anhin noch nicht publiziert worden, ist in der aktuellen Ausgabe der „Schwyzer Zeitung“ zu lesen. Bei der Variante 1 käme in der Verlängerung der Naturhalbinsel bei der Hunzikerbucht zu liegen, führt Ursula Rothlin von der IG „Nuolen natürlich“ gegenüber der Zeitung aus. Die zweite Variante sehe den neuen Kieshafen rund 200 Meter östlich des Genossame Hafens Seewald vor. Laut Rothlin käme der Hafen in diesem Fall am Fuss des geschützten Fusses des Buchbergs beim Schilfgürtel zu stehen. Auch die dritte Variante findet keine Gnade vor der IG: Denn auch diese Variante sieht den Hafen gemäss Rothlin in einem geschützten Schilfgürtel in einem wertvollen Flachufer vor. „Enteder man baut die Villen am Ufer oder baut weiterhin Kies ab. Beides zusammen geht nicht“, so Rothlin in der „Schwyzer Zeitung“. Bei der Kibag relativiert man die Kritik: Die Schilffläche am See werde nicht kleiner, sondern vielmehr grösser, so Guido Ernst, Regionalleiter der Kibag. Zudem sei noch unklar, wo der neue Verladehafen hinkomme. Möglicherweise bleibe er „kurzfristig“ am alten Ort.
Der Streit um die Pläne der Kibag dauert schon länger an: Nachdem die Kibag eine Verlängerung der Kiesabbaubewilligung erhalten hatte, erhoben besorgte Nuoler Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Allerdings blitzten sie dort ab. In der Folge gelangten sie mit dem Fall vor Bundesgericht. Die Bewilligungsverlängerung ist laut den Beschwerdeführern nur möglich geworden, weil der Anwalt der Nuoler seine Auftraggeber übergangen habe: Er habe sich von der Kibag mit 12'000 Franken bezahlen lassen und darauf die Einsprache zurürückgezogen. Als Folge davon erhielt die Kibag die Bewilligung. Dies berichtete die „Neue Schwyzer Zeitung“ anfangs Jahr. Derweil stellte sich der Anwalt auf den Standpunkt, dass die Bezahlung rechtmässig erfolgt sei. Es sei üblich, dass man mit der Gegenpartei die Kosten des Verfahrens aufteile. - Wie der Fall nun ausgehen wird, ist unsicher. Denn Entscheid des Bundesgerichts liegt noch nicht vor.
Die Verlängerung der Abbaubewilligung ist eng mit der geplanten Wohnüberbauung verbunden. Denn sie ermöglicht laut der IG „Nuolen natürlich!“ die 600 Meter lange Seeuferüberbauung. (mai)