Keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig
Nachdem der Urner Regierungsrat den Teilzonenplan Gütsch genehmigt hat, steht der Errichtung von drei weiteren Windkraftanlagen durch das Elektrizitätswerk Urseren nichts mehr im Wege.
Die Teilzonenplanung Gütsch besteht aus dem Teilzonenplan Gütsch und einer Ergänzung der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Andermatt. Neu ist nun ein Teilzonenplan eine Sonderbauzone für Windkraftanlagen vorgesehen. Zumal im Konzept Windenergie Schweiz der Standort Gütsch auf über 2300 Metern Höhe schon im Jahr 2004 als prioritär und geeignet eingestuft worden war.
Die in der neuen Sonderbauzone Windkraftanlagen schon bestehende Pilotanlage mit einer Leistung von 600 Kilowatt wird durch drei weitere Anlagen ergänzt. Zusammen erreichen die vier Aggregate eine Gesamtleistung von 3.3 Megwatt. Damit liegen sie unter dem Schwellenwert, der eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zwingend machen würde. Einsprachen, wie man sie in Natur- und Umweltschutzkreisen erwogen hat, sind damit nicht möglich.
Allerdings wird jede weitere Windkraftanlage im gesamten Gebiet Gütsch, die mit den bestehenden Anlagen den Schwellenwert von fünf Megawatt überschreitet, einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterstellt. Theoretisch würde eine Ergänzung um eine fünfte Windkraftanlage gerade noch ohne UVP realisiert werden können. (mai/pd)