Keine Teilnahme am Thesen-Wettbewerb
Nachdem das Verwaltungsgericht entschieden hatte, dass der Auftrag für das geplante Klanghaus Toggenburg nicht direkt an Peter Zumthor gehen darf, nimmt dieser nicht am Thesen-Wettbewerb teil, den der Kanton St.Gallen nun ausschreiben muss. Er baut das Klanghaus nicht.
Beim Klanghaus Toggenburg handelt es sich um ein 25-Millionen-Kulturprojekt. Es soll am Schwendisee im Obertoggenburg gebaut werden, um Musikern und Chören aus der Region und aus aller Welt für Proben, Tonaufnahmen und Studio-Aufführungen zur Verfügung zu stehen. Der Kanton St. Gallen wollte den Auftrag direkt an Peter Zumthor vergeben. Die Regierung beauftragte den Stararchitekten mit der Projektierung des Klanghauses. Nun erhoben vier Verbände und vier Architekten Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen: Sie bekamen Recht.
Das Gericht entschied, dass das Projekt ausgeschrieben werden muss. Darauf schribe der Kanton St. Gallen einen Wettbewerb aus. Das Atelier Zumthor nimmt aber nicht daran teil. Dies bestätigte eine Mitarbeiterin des Ateliers Zumthor in Haldenstein GR am Dienstag eine Meldung des Regionaljournals Ostschweiz von Schweizer Radio DRS bestätigte. (sda)