16:15 BAUBRANCHE

Keine Rekurs-Sonderregel für grosse Bauvergaben

Der Nationalrat sagt nein zu einer Rekurs-Sonderregel für grosse Bauvergaben. Er lehnte es heute Dienstag ohne Abstimmung ab, auf eine entsprechende Gesetzesrevision einzutreten.

Unter dem Eindruck von kostspieligen Verzögerungen beim Bau der Neat wollte der Bundesrat die aufschiebende Wirkung von Beschwerden im Beschaffungswesen neu regeln. Weil 2007 der Rekurs eines unterlegenen Anbieters zu einer Verzögerung von 18 Monaten geführt hatte, hatte dies beim Tunnel-Baulos Erstfeld geschätzte Kosten von 50 Millionen Franken ausgelöst. Nach dem Vorschlag der Regierung sollte deshalb die aufschiebende Wirkung bei gewissen Beschwerden praktisch ausgeschlossen werden. Wenn etwa der Bau eines öffentlichen Werkes in nützlicher Frist im Interesse des Landes liegt, sollten die Gerichte Vergaberekursen keine aufschiebende Wirkung erteilen dürfen. Im Gegenzug hätten Rekurse gegen die übrigen Vergabeentscheide aber generell aufschiebende Wirkung erhalten sollen - heute ist dies nicht der Fall. Dieser Systemwechsel im Beschaffungswesen kam allerdings bei sämtlichen Fraktionen im Nationalrat schlecht an.

Eine Änderung des geltenden Rechts würde nur zu neuen Problemen führen, sagte Brigitta Gadient (BDP/GR). „Die Revision würde den Rechtsschutz im Beschaffungswesen praktisch beseitigen“, gab Maja Ingold (EVP/ZH) zu bedenken. Und aus Brigit Wyss' (Grüne/SO) Sicht blieb der Mehrwert der vorgeschlagenen Lösung bis zuletzt unklar.

Neue Probleme absehbar

Das Problem langer Verfahren bei den Neat-Rekursen erkannten mehrere Redner beim Bundesverwaltungsgericht. Dieses liess sich viel Zeit für seinen Entscheid über die aufschiebende Wirkung, weil es im Gegensatz zur Bundesgerichtspraxis die Erfolgschancen umfassend abklärte. Schon die Rechtskommission des Nationalrates schlug ihrem Rat ohne Gegenstimme vor, nicht auf den Vorschlag einzutreten. Sie befand alle von der Verwaltung präsentierten Lösungsvarianten als problematisch. So stellte das Bundesamt für Justiz etwa in einer Stellungnahme in Frage, ob der generelle Entzug der aufschiebenden Wirkung etwa mit WTO-Recht vereinbar sei.

Nach dem Nein des Nationalrates geht das Geschäft an den Ständerat. Tritt die kleine Kammer ebenfalls nicht auf das Vorhaben ein, ist der Vorschlag vom Tisch. Damit könnten wichtige Vergabeentscheide auch in Zukunft mit Rekursen in einen theoretisch endlosen Streit münden - mit Zusatzkosten in vielfacher Millionenhöhe. Der Bundesrat sei auf Aufforderung des Parlaments nach den Neat-Entscheiden aktiv geworden, erinnerte Bundesrätin Doris Leuthard. Das Problem bleibe bestehen und die Debatte dürfte sich wiederholen. Von nun an werde sie auf den Nationalrat-Entscheid verweisen, dem eine umfassende Untersuchung zugrunde liege. (mai/sda)

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