16:49 BAUBRANCHE

Keine Pilgerstätte für Architekturfreunde im Zürichsee

Nun heisst es für das Kloster Einsiedeln „zurück auf Feld eins“: Die Mönche dürfen auf der Insel Ufenau im Zürichsee kein neues Restaurant bauen. Das Bundesgericht hat dem Umweltschutzverband Aqua Viva Recht gegeben. Laut Gericht lässt sich das Projekt von Star-Architekt Peter Zumtor nicht mit dem Moorschutz vereinbaren.

Vor zweieinhalb Jahren hatte das Kloster Einsiedeln vier Baugesuche für Änderungsvorhaben in der Moorlandschaft auf der Zürichsee-Insel eingereicht. Kernstück des Projekts sollte der Neubau eines blattförmigen Sommerrestaurants von Star-Architekt Peter Zumtor bilden. Zudem sollte ein Anbau am „Haus zu den zwei Raben“ abgebrochen, der Weidstall erweitert sowie eine Ver- und Entsorgungsanlage erstellt werden. Die Gemeinde Freienbach und der Schwyzer Regierungsrat erteilten den Projekten ihren Segen.

Verfassungsmässiger Schutz für Moore

Im vergangenen April hatte das Verwaltungsgericht Beschwerden von Umwelt- und Heimatschutzverbänden abgewiesen. Doch nun hat das Bundesgericht Aqua Viva nun Recht gegeben und die Baubewilligung für das Restaurant aufgehoben: Urteil zählt die Ufenau zu den Moorlandschaften von besonderer Schönheit und gesamtschweizerischer Bedeutung. In Artikel 78 der Bundesverfassung würden diese Gebiete grundsätzlich unter Schutz gestellt, so die Begründung des Gerichts. Konkretisiert werde das verfassungsrechtliche Veränderungsverbot durch das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG). Eingriffe in Moorlandschaften seien von Gesetzes wegen zwar nicht absolut ausgeschlossen. Zulässig könnten aber etwa die Schliessung von Baulücken oder die Bereinigung von Bauzonengrenzen sein.

Die Zulassung von Erweiterungen wie dem geplanten Neubau des Sommerrestaurants würde laut Bundesgericht den verfassungsrechtlichen Rahmen allerdings sprengen und den Vorgaben des NHG widersprechen.

Eidgenössische Denkmalpflege gefragt?

Für Fragezeichen sorgen auch die restlichen Änderungspläne: Sollte das Kloster Einsiedeln trotz des Aus für das Restaurant am Abriss des Anbaus festhalten, müsste dazu vorgängig noch die Eidgenössische Denkmalpflege dazu ihren Segen geben. Ihre Stellungsnahme ist allerdings bislang noch nicht eingeholt worden. Der Umbau und die Erweiterung des Weidstalls wäre überdies ergänzend von der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission zu begutachten. Schliesslich müsste der Bau der Ver- und Entsorgungsanlage sowie die geplante Grundwasserentnahme mit den übrigen Verfahren koordiniert beurteilt werden.

Das Kloster Einsiedeln ist seit tausend Jahren für die Insel Ufenau und die darauf erstellten Bauten verantwortlich. Der Abt und die Klostergemeinschaft hatten sich nach ersten Protesten entschieden, ein ursprünglich geplantes Projekt zu verkleinern. Im September 2009 legte Peter Zumthor dann eine redimensionierte Version vor. (mai/sda)

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