Keine Neueinzonungen mehr im Kanton Bern
Seit Monatsbeginn ist das revidierte Raumplanungsgesetz in Kraft. Gemeinden dürfen nur Neueinzonungen vornehmen, wenn sie dafür anderswo Land auszonen. Damit sie dem neuen Gesetz Rechnung tragen können, müssen die Kantone ihre Richtpläne anpassen. Allerdings müssen diese vom Bund abgesegnet werden – deshalb gilt während einer Übergangszeit nun auch im Kanton Bern ein Einzonungsmoratorium.
Zurzeit ist der Kanton an der Überarbeitung des Richtplans. Läuft alles wie vorgesehen, wird er im Herbst in die Mitwirkung geschickt. Wie „Der Bund“ berichtet, soll die Übergangsphase möglichst kurz gehalten werden. Beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) gehe man Idealfall von Rund zwei Jahren aus, schreibt die Zeitung.
Um vor dem Moratorium noch Ortsplanungsrevisionen noch nach altem Recht unter Dach und Fach zu bringen, haben viele Gemeinden diese in den letzten Monaten noch eingereicht. Deshalb musste das AGR seit vergangenem Herbst insgesamt 45 solche Ortsplanungsrevisionen genehmigen. Dies erklärte der Leiter der Abteilung der Orts- und Regionalplanung gegenüber dem „Bund“. Üblich sind 30 bis 50 Revsionen pro Jahr. (mai)