17:49 BAUBRANCHE

Keine KEV mehr für kleine Photovoltaikanlagen

Ab dem 1. April gelten neue Regeln für die Förderung kleiner Photovoltaik-Anlagen und die Rückerstattung von Geldern an Unternehmen, die viel Strom benötigen. Anstelle der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) sollen Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen künftig einen einmaligen Beitrag erhalten.

Das Parlament hatte im letzten Sommer Änderungen bei der Förderung erneuerbarer Energien beschlossen. Anstelle der der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV sollen Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen neu einen einmaligen Beitrag an Ihre Investionen erhalten. ) Das sieht die neue Energieverordnung sieht vor, die der Bundesrat gut geheissen hat.

Auf der bestehenden Warteliste befinden sich über 10‘000 Photovoltaik-Projekte, die von der neuen Regelung profitieren können. Der nationale Netzbetreiber Swissgrid wird die PV-Produzenten noch diesen Frühling schriftlich über das weitere Vorgehen informieren. Aus organisatorischen Gründen wird die Auszahlung dieser Beiträge allerdings noch etwas dauern. Bis 2015 sollten aber alle Betreiber, die heute auf der Warteliste sind und ihre Anlage bereits in Betrieb genommen haben, die Einmalvergütung erhalten haben.

Unternehmen, die viel Strom verbrauchen, können bezahlte Zuschläge zurückfordern, wenn sie im Gegenzug ihre Energieeffizienz verbessern. Mit der am Freitag verabschiedeten Verordnung werden nun die Einzelheiten und der Vollzug geregelt.Neu haben darüber hinaus alle Stromproduzenten das explizite Recht, die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selbst zu verbrauchen. In der Energieverordnung werden die Abrechnungsmodalitäten festgelegt.Eigenverbrauch liegt auch dann vor, wenn der Strom am Produktionsort nicht vom Produzenten, sondern von Dritten verbraucht wird, zum Beispiel von Mietern. Das BFE wird in den nächsten Wochen eine Richtlinie dazu publizieren.

Das Ziel der Gesetzesänderungen war es, die Warteliste von Projekten zu verkleinern, die auf Fördergelder aus der KEV warten.

Über den Netzzuschlag

Seit 2009 bezahlen alle Stromverbraucher in der Schweiz pro verbrauchte Kilowattstunde einen Netzzuschlag zur Förderung von erneuerbarer Energieerzeugung mittels KEV. Das gesetzliche Maximum des Netzzuschlags liegt neu bei 1,5 Rappen/kWh (davon fliessen 1,4 Rappen in die KEV, die Finanzierung der wettbewerblichen Ausschreibungen für Stromeffizienz, in die Rückerstattungen an Grossverbraucher, die Risikogarantien für Geothermieprojekte und die Vollzugskosten. 0,1 Rappen werden zur Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen verwendet).

2014 bezahlen die Stromkonsumentinnen und -konsumenten aber effektiv erst 0,6 Rappen/kWh (0,5 Rappen/kWh für KEV und die weiteren Massnahmen sowie 0,1 Rappen/kWh für Gewässerschutzmassnahmen), da viele Wind- und Wasserkraftprojekte, für die Geld reserviert worden ist, noch nicht gebaut sind und deshalb noch keine Kosten verursachen und die Auszahlung der Einmalvergütungen erst ab der zweiten Jahreshälfte 2014 beginnt. (sda/nge)

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