Keine Einspeisevergütungen für Solar-Anlagen ab Sommer 2020
Wer in der Schweiz erst nach dem 30. April 2012eine Photovoltaik-Anlage angemeldet hat, erhält keine Einspeisevergütung mehr und muss auf die Einmalvergütung ausweichen. Wie das Bundesamt für Energie (BFE) mitteilt, wird das letzte Kontingent von 147 Anlagen bis Juli 2020 aufgenommen. Allerdings sinkt die Wartezeit für Einmalvergütungen.
Die Warteliste für die kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaik-, Wind-, Kleinwasserkraft-, Biomasse- und Geothermie-Anlagen wird laut BFE ab Juli 2020 aufgehoben. Es werden keine neuen Projekte mehr aufgenommen. Gemäss Energiegesetz läuft die KEV spätestens Ende 2022 aus. Das BFE empfiehlt daher denjenigen, die ein Projekt haben, die Einmalvergütung in Anspruch zu nehmen. Diese macht 20 bis 30 Prozent der Investitionskosten einer Anlage aus, wie Marianne Zünd, Leiterin Medien und Politik beim BFE, auf Nachfrage erklärte.
Die Einspeisevergütung steht seit 2018 nur noch für wenige hundert grosse Fotovoltaikanlagen auf der Warteliste mit einer Leistung ab 100 Kilowatt zur Verfügung. Für alle anderen Anlagen gibt es die Einmalvergütung. Die Wartezeit für Einmalvergütungen wird laut BFE ab 2020 auf unter ein Jahr verkürzt.
15'700 Anlagen zur Produktion von Energie gefördert
Wie das BFE in seiner Mitteilung bilanzierte, konnten im laufenden Jahr rund 15'700 Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien gefördert werden, davon noch 410 Anlagen über eine Einspeisevergütung. In den Genuss von einmaligen Fördergeldern für kleine und grosse Fotovoltaik-Anlagen kommen bis Ende diesen Jahres noch rund 15'200 Betreiber. Das entspricht einem Fördervolumen von gegen 300 Millionen Franken.
Im Bereich Kleinwasserkraft-Anlagen gingen 2019 bisher acht Anträge für Investitionsbeiträge ein. Sie können bis Ende Jahr mit Zusicherungen von insgesamt 35 Millionen Franken rechnen. Im nächsten Jahr stehen weitere 30 Millionen für diesen Bereich zur Verfügung.
Die Mittel für die Investitionsbeiträge für die Grosswasserkraft will der Bundesrat verdoppeln. Neue Wind-, Kleinwasser- und Biogasanlagen sowie Geothermie-Kraftwerke, die ab 2023 keine Einspeisevergütung mehr erhalten, sollen bis 2035 Investitionsbeiträge beantragen können. (sda/mai)