Keine Bewilligung nötig für Kleinstbauten
Bauen im Kanton Zürich wird einfacher: Die Baudirektion zeigt sich als Reaktion auf einen Vorstoss aus dem Kantonsrat bereit, bei gewissen Kleinstbauten wie etwa Velounterständen, Spielhäusern und Geräteschöpfen auf die Bewilligungspflicht zu verzichten.
Der Kantonsrat hat diese Änderung zur Kenntnis genommen. Ohne Gegenstimme schrieb er ein Postulat ab, welches diese Erleichterungen forderte. Eingereicht wurde der Vorstoss von FDP, CVP und SVP. Damit braucht es künftig für Bauten, die nicht höher als 2 Meter sind und nicht mehr als eine Fläche von 4 Quadratmetern aufweisen, keine Bewilligung mehr. Bis anhin lag die Grenze bei maximal 1,5 Metern Höhe und 2 Quadratmetern Fläche.
Die neue Regelung gereicht Nachbarn, die sich an Spielhäuschen und Velounterständen stören, möglicherweise zum Nachteil. Sie können sich nämlich nicht mehr gegen solche Kleinprojekte wehren. Wann die Änderung in Kraft tritt, ist noch unklar. (mai/sda)