Keine Besteuerung des Eigenmietwerts
Die zuständige Ständeratskommission hat sich dafür ausgesprochen, die Steuerabzüge für Hypothekarzinsen sowie Unterhalt abzuschaffen und gleichzeitig auf die Besteuerung des Eigenmietwertes zu verzichten.
Ersterwerbern von Wohneigentum will die Kommission allerdings entgegenkommen: Die vom Bundesrat vorgeschlagenen jährlichen Abzüge von 5'000 Franken für Hypotheken-Amortisationen sollen auf 6’000 Franken und die steuerbegünstigte Amortisationsdauer von 10 auf 20 Jahre erhöht werden. Dabei reduziert sich die Abzugsmöglichkeit jährlich um 5 Prozent anstatt um 10 Prozent. Für Ehepaare sollen die doppelten Höchstbeträge gelten.
Eine begleitende Massnahme sieht die Kommission für den Zweitwohnungs-Sektor vor. Damit vor allem die Kantone Graubünden, Wallis und Tessin durch die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung Steuerausfälle verkraften können, will sie dort die Verfassungsgrundlage für eine Zweitwohnungsbesteuerung schaffen. Steuerabzüge für das Bausparen, 10'000 Franken bis 20'000 Franken für Ehepaare, fanden nur noch eine knappe Mehrheit. Während die Massnahmen rund um die Abschaffung der Eigenmietwerte für den Fiskus keine Verluste bei den Einnahmen erwarten lassen, würden die Steuerabzüge für das Bausparen für Bund und Kantone zu Einnahmensverlusten von rund 100 Millionen Franken führen.
Auf die ebenfalls diskutierten Steuerabzüge für Energiesparmassnahmen will die Kommission nicht eintreten. Sie begründet dies damit, dass in diesem Bereich Subventionen fliessen und Steuerabzüge kaum einen entscheidenden Anreiz für Sanierungsmassnahmen bilden. Die Steuerausfälle hierfür wären allerdings beträchtlich. - Die Vorlage wird im Ständerat in der Frühjahrssession behandelt. (mai)