Keine Beschwerden mit aufschiebender Wirkung
Nachdem Rechtstreitigkeiten zu millionenteuren Verzögerungen beim Neat-Bau geführt haben, zieht der Bundesrat Konsequenzen: Künftig sollen Beschwerden von leer ausgegangenen Firmen gegen die Vergabe von Bauaufträgen keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
Für dringliche Projekte, die von überregionaler Bedeutung sind und bei einer Verzögerung deutlich teuerer würden, soll das Parlament soll eine Ausnahme schaffen. Dies hat der Bundesrat entschieden. Zudem soll in solchen Fällen der Bund künftig trotz Beschwerde einen Vertrag abschliessen können. Dazu will nun der Bundesrat das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen ändern. Denn nach bisherigem Recht können leer ausgegangene Firmen die Vergabe eines Bauloses anfechten und gleichzeitig beim Gericht aufschiebende Wirkung verlangen. Die Folge: Der Baustart kann sich während des Rechtsstreits unter Umständen gar über mehrere Jahre hinziehen und kostet den Bund deswegen hunderte Millionen Franken. Bei der Neat geschah dies zweimal: Aufgrund einer Beschwerde gegen die Vergabe des Bauloses für den Tunnel Erstfeld konnten die Baumaschinen erst nach eineinhalb Jahren auffahren. In der Folge verteuerte sich das Projekt um rund 50 Millionen Franken. Auch der Streit um den Zuschlag für den Einbau der Bahntechnik hätte den Bund mehrere hundert Millionen Franken kosten können. Doch die Parteien konnten sich frühzeitig einigen.
Die Änderung hatte man schon vor rund zwei Jahren bei der geplanten Totalrevision des Gesetzes zum Beschaffungswesen vorgesehen. Doch später sistierte der Bundesrat das Geschäft, weil er ein internationales Beschaffungsabkommen abwarten wollte. Nicht aufschieben will die Regierung aber die Ausnahmeregelung für Beschwerden. Der Entzug der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden war damals bei der Vernehmlassung auf Ablehnung bei der Bauwirtschaft und dem Wirtschaftsdachverband economiesuisse gestossen. Sie kritisierten das Vorhaben als politisch zu heikel. (mai/sda)